Der Vorstoss, der von über 40 Mitgliedern des Kantonsrats mitunterzeichnet wurde, thematisiert insbesondere die Sicherheitslücke, die entsteht, wenn solche Täter nicht verfolgt, nicht registriert und bei einer Wiedereinreise in die Schweiz nicht erkannt werden. Selbst die Grenzwacht erhält in vielen Fällen keine Information – obwohl ein Delikt begangen wurde.
«Täter aus dem Ausland können in der Schweiz delinquieren, ohne ernsthaft mit Konsequenzen zu rechnen – weil der Aufwand zu hoch scheint. Das ist sicherheitspolitisch brandgefährlich und untergräbt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat», sagt etwa SVP-Kantonsrat Peter Gabathuler aus Grabs.
Besonders brisant: Die Anfrage stellt auch das ursprüngliche Versprechen des Schengen-/Dublin-Abkommens infrage, wonach durch europäische Zusammenarbeit mehr Sicherheit und ein effizienter Informationsfluss gewährleistet seien.
Die Praxis zeigt offenbar das Gegenteil: Der Informationsaustausch stockt, und die Schwächen liegen im System selbst.
Die Interpellation fordert nun von der St.Galler Regierung konkrete Auskunft: Wie oft wurde auf Rechtshilfe verzichtet? Warum? Wie viele Fälle wurden gar nicht verfolgt? Und was unternimmt der Kanton, um solche Lücken zu schliessen?
Mit Blick auf die aktuelle Debatte um die europäische Zusammenarbeit sei klar: Es braucht Antworten. Und es braucht den politischen Willen, Sicherheit auch grenzüberschreitend durchzusetzen – konsequent und glaubwürdig.