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Diepoldsau
02.06.2025

Öffentliche Auflage der Ortsplanungsinstrumente

An einem Informationstag werden Möglichkeiten zum nachhaltigen Wohnen und Leben in der Gemeinde Diepoldsau aufgezeigt.
An einem Informationstag werden Möglichkeiten zum nachhaltigen Wohnen und Leben in der Gemeinde Diepoldsau aufgezeigt. Bild: diepoldsau.ch
Die Gemeinde Diepoldsau hat den kommunalen Richtplan, den Zonenplan, das Baureglement und die Schutzverordnung überarbeitet. Die Unterlagen liegen vom 3. Juni bis 2. Juli 2025 öffentlich auf.

Das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) und das Planungs- und Baugesetz (PBG) schreiben eine haushälterische Bodennutzung und Siedlungsentwicklung nach innen vor. Deshalb hat die Gemeinde Diepoldsau die Instrumente der Ortsplanung überarbeitet und klare, transparente und zeitgemässe Vorgaben geschaffen, wie gebaut werden darf.

Richtplan, Zonenplan, Baureglement und Schutzverordnung sind die wichtigsten, strategischen Instrumente für die räumliche Entwicklung der Gemeinde in den nächsten Jahren und Jahrzehnten. Nach mehrjähriger Planung im Austausch mit der Bevölkerung und kantonalen Stellen kann die Gemeinde die Ortsplanungsinstrumente öffentlich auflegen.

Intensive Planungszeit

Bei der ersten Mitwirkung zum Richtplan, Zonenplan und Baureglement letztes Jahr gingen 50 Eingaben mit 126 Hinweisen ein. Diese wurden im Anschluss ausgewertet und führten zu zahlreichen Anpassungen. Während der zweiten Mitwirkungsphase diesen Winter gingen 19 Eingaben mit 55 Hinweisen ein. Diese konnten teilweise übernommen werden.

Andere betrafen nicht die Planungsebene oder waren Einzelinteressen. Alle Mitwirkenden wurden mit einem persönlichen Schreiben informiert. Die Planungsunterlagen wurden zudem mehrfach dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation zur Vorprüfung vorgelegt. Die Ergebnisse sind im Planungsbericht dokumentiert.

Schutzverordnung und Nutzungsreglement Alter Rhein

Ebenfalls Teil der Ortsplanungsrevision ist die Überarbeitung der Schutzverordnung. Die Gemeinde Diepoldsau hat die alten Verordnungen überarbeitet und zusammengeführt. Ziel war eine zeitgemässe Regelung zum Schutz von Natur-, Kultur- und Landschaftswerten. Gleichzeitig wurde ein neues Nutzungsreglement für den Alten Rhein erarbeitet, um Nutzungskonflikte im Naherholungsgebiet zu reduzieren. Die Entwürfe wurden in einem separaten Mitwirkungsverfahren Ende 2024 öffentlich diskutiert und im Anschluss überarbeitet.

Die angepassten Planungsinstrumente sowie die Schutzverordnung und das neue Nutzungsreglement Alter Rhein wurden am 5. Mai 2025 von der Ortsplanungskommission verabschiedet und am 20. Mai 2025 vom Gemeinderat erlassen.

Erster Schritt zur Baulandmobilisierung

Neben der Überarbeitung der Ortsplanungsinstrumente sieht das Raumplanungsgesetz (RPG) auch die Mobilisierung von bestehendem Bauland vor. Deshalb hat die Gemeinde Eigentümerinnen und Eigentümer von unbebautem oder nur teilweise bebautem Bauland über die laufende Ortsplanungsrevision informiert. Ziel ist es, Bauzonenflächen besser zu nutzen, wie es das RPG vorschreibt. Mit einem Schreiben bittet die Gemeinde die betroffenen Eigentümer, Auskunft über den Planungsstand ihrer Parzellen zu geben, um gemeinsam Lösungen zur Mobilisierung des Baulands zu finden.

Auflageverfahren startet

Zonenplan, Baureglement, Schutzverordnung und Waldfeststellungspläne liegen vom 3. Juni bis 2. Juli 2025 öffentlich auf. Die Unterlagen sind während den Öffnungszeiten in der Gemeinderatskanzlei, Büro 8, sowie auf www.diepoldsau.ch/ortsplanung einsehbar.

Gleichzeitig werden der kommunale Richtplan, der Planungsbericht zur Ortsplanungsrevision, die Beilage zum Baureglement, der Planungsbericht zur Schutzverordnung, das Nutzungsreglement Alter Rhein und der Übersichtsplan öffentlich bekannt gemacht. Diese unterstehen jedoch nicht der öffentlichen Auflage. Das fakultative Referendum über das Nutzungsreglement Alter Rhein wird zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt.

Die Gemeinde Diepoldsau hat die Planungsinstrumente zukunftsgerichtet erneuert und bringt diese nun auf die Zielgerade. Nach Abschluss des Auflage- und Einspracheverfahrens werden die neuen Ortsplanungsinstrumente zur Genehmigung an den Kanton übermittelt.

pd/fam
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