Der kantonale Nutzungsplan für Windenergieanlagen im Gebiet Honegg im Bezirk Oberegg wurde im Jahr 2024 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist gingen 19 Einsprachen ein. Die Standeskommission hat die Einsprachen abgewiesen, sofern sie darauf eingetreten ist. Die einsprechenden Personen haben nun 30 Tage Zeit, um beim Verwaltungsgericht Beschwerde zu führen, wenn sie mit dem Entscheid nicht einverstanden sind.
Die Standeskommission wird den kantonalen Nutzungsplan zur Genehmigung an den Grossen Rat überweisen, wenn sämtliche Einspracheverfahren rechtskräftig erledigt sind.