Nach der Kündigung der Leiterin des Sozialamtes per Ende Dezember 2024 wurde die Stelle unverzüglich zur Neubesetzung öffentlich ausgeschrieben. Aus dem Rekrutierungsprozess zeichnete sich keine zufriedenstellende Lösung ab. Der Gemeinderat sah in der Folge der Prüfung eines Zusammenschlusses über die Gemeindegrenze hinaus unumstritten entgegen.
Die Gemeinden Heiden, Grub AR und Rehetobel führen seit dem 1. Januar 2024 ein gemeinsames Sozialamt sowie eine gemeinsame Sozialhilfebehörde in Heiden. Die Zusammenlegung hat sich bestens bewährt. Durch die Konzentration der Fälle auf ein regionales Amt ist eine konstante und fachgerechte Betreuung der betroffenen Personen gegeben und gleichzeitig ein vertretbares Kosten-Nutzen-Verhältnis gewährleistet.
Volksabstimmung benötigt
Für den geplanten Anschluss des Sozialamtes Wolfhalden an die regionale Sozialhilfebehörde Heiden-Grub-Rehetobel ist gemäss Art. 8 lit. c) der Gemeindeordnung von Wolfhalden sowie Art. 15 Abs. 3 lit. c) des Gemeindegesetzes des Kantons Appenzell Ausserrhoden eine Volksabstimmung zwingend.
Die nötigen Vorkehrungen werden in den kommenden Wochen getroffen, sodass den Stimmberechtigten von Wolfhalden die Abstimmungsvorlage am Abstimmungswochenende vom 28. September 2025 vorgelegt werden kann.
Um den betroffenen Personen bereits jetzt die bestmögliche Begleitung zu bieten, haben die Gemeinderäte von Heiden und Wolfhalden anlässlich ihrer letzten Sitzungen der Leistungsvereinbarung zur übergangsmässigen Führung des Sozialamtes Wolfhalden zugestimmt. Ab dem 1. Juni 2025 wird damit das Sozialamt Wolfhalden interimistisch durch die Gemeinde Heiden geführt.