Es sei kurz in Erinnerung gerufen, dass der Gemeinderat daran ist, die verbindlichen Vorgaben der kantonalen Richtplanung – 20'000 m2 Bauland auszuzonen – umzusetzen. Nach der öffentlichen Auflage (3. November bis 2. Dezember 2023) der erarbeiteten Planungsinstrumente wurden mit allen Einsprechenden innert angemessener Frist (Februar/ März 2024) die Augenscheine mit Einigungsverhandlungen durchgeführt.
Gemäss Gesetz (Art. 47 BauG AR) ist die Gemeinde verpflichtet, einvernehmliche Lösungen anzustreben. Vor diesem Hintergrunde hat der Gemeinderat nach Durchführen der Augenscheine die Zonenregelung nochmals einer Gesamtschau unterzogen. Aufgrund dessen und Rückmeldungen seitens des Kantons sind gewisse Anpassungen denkbar und zu beurteilen. Weiter hat der Gemeinderat die Zeit dazu genutzt, das Baureglement vollständig zu überarbeiten.
An der Gemeinderatssitzung vom 20. Mai 2025 hat der Gemeinderat mögliche Anpassungen am neuen Zonenplan diskutiert und entschieden, eine zweite Mitwirkung durchzuführen. Weiter hat der Gemeinderat das ergänzte Baureglement beurteilt und entschieden, dieses dem Kanton zur zweiten Vorprüfung zu unterbreiten. Wann die zweite Mitwirkung stattfinden wird, steht noch nicht fest, weil der Erlass der aktualisierten Gefahrenkarte durch den Kanton abgewartet werden muss.