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Kanton AR
14.03.2025

Aufsicht im Zivilstandswesen: PU AR fordert Klarheit

Bild: Kanton AR
Die Parteiunabhängigen Appenzell Ausserrhoden (PU AR) nehmen Stellung zur Vernehmlassung «Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuch; Teilrevision; Anpassung Aufsicht Zivilstandswesen». Sie fordern von der Regierung klare Antworten zur Zuständigkeit der Kontrolle dieser neuen Aufsichtsbehörde.

Für die Parteiunabhängigen AR (PU) ist das Anliegen, die Aufsicht  im Zivilstandswesen ausserkantonal auszulagern, nachvollziehbar. Die PU teilen die Auffassung, dass es Sinn macht, Synergien zu nutzen und gemeinsame Kompetenzen einer Aufsichtsbehörde aufzubauen.

Der Kanton Appenzell Ausserrhoden selber hat eher wenig Fälle, die von der Aufsichtsbehörde beurteilt werden müssen und hat daher auch wenig Erfahrungswerte. Dies würde die Suche nach einer geeigneten Stellenbesetzung erschweren.

Klarheit bei der Regelung der Aufsicht nötig

Für die PU noch nicht ausreichend geklärt ist die Frage, wer diese neue Aufsichtsbehörde seitens des Kantons Appenzell Ausserrhoden überprüft.

Bliebe das Amt weiterhin im Departement Inneres und Sicherheit AR, wäre die GPK des Kantonsrates zuständig. «Wer ist zuständig, wenn nun die ganze Aufgabe ausserkantonal vergeben wird?» Die PU erwarten diesbezüglich noch verbindliche Aussagen von Seiten der Regierung.

Peter Gut