Dieser Leserbrief ist eine Antwort auf einen kürzlich publizierten Leserbrief von Romeo Gächter.
«Gewinn erwirtschaften nicht vorgesehen»

Im Leserbrief von Romeo Gächter sind diverse Fragen aufgelistet, die nicht bekannt seien und daher der Antrag im Gutachten «Beteiligung an Genossenschaft Wärmeverbund Montlingen» abzulehnen sei.
Das Projektteam, bestehend aus Mitgliedern der Korporationen, ist bekanntlich seit mehreren Jahren an der Arbeit und hat während dieser Zeit sehr viele Abklärungen getroffen. Die gestellten Fragen von Romeo Gächter sind grösstenteils schon an öffentlichen Versammlungen diskutiert und beantwortet worden oder wurden ihm im persönlichen Gespräch vorgängig dargelegt.
Die Fragen können wir wie folgt beantworten:
Übernimmt die Genossenschaft die Kosten für die neue Unterverteilung im Schulhaus Montlingen?
Die Leitungskosten werden von der Genossenschaft bis an das Gebäude übernommen. Die Unterverteilung muss von jedem Anzuschliessenden selbst übernommen werden. Diese Kosten sind über das ordentliche Budget zu finanzieren.
Wie wird die gelieferte Energie verrechnet?
Der Energieverbrauch wird mittels eines Zählers pro Kilowattstunde abgerechnet. Der Preis der Energie pro Kilowattstunde wird je nach den Erstellungskosten ca. 18 bis 20 Rappen kosten.
Nach welchem Kostenschlüssel werden zukünftige Investitionen oder Betriebsdefizite verrechnet.
Grundsätzlich ist es das Ziel, dass die Genossenschaft möglichst günstige Wärme liefert. Es sollen die notwendigen Abschreibungen getätigt werden, jedoch ist es nicht vorgesehen, Gewinn zu erwirtschaften. Sollten wider Erwarten Investitionen oder Betriebsdefizite finanziert werden müssen, entscheiden darüber die Genossenschafter. Ein verhältnismässiger Aufteilungsschlüssel muss dann bestimmt werden.
Warum sind die Schulgemeinden als grösste Abnehmer, mit nur je einem Sitz in der Genossenschaft vertreten?
In einer Genossenschaft hat jeder Genossenschafter, ungeachtet der Grösse seines Genossenschaftskapitals, die gleichen Rechte und Pflichten.
Wer hat den Vorsitz der Genossenschaft?
Präsident des Verwaltungsrates der Genossenschaft wird in der Regel der jeweilige Schulpräsident der Oberstufe Oberriet-Rüthi sein.
Was ist der Auftrag, der Zweck der Genossenschaft?
Gemäss den vom Kanton (Handelsregisteramt) bereits vorgeprüften Statuten ist in Artikel 2 (Zweck) wie folgt festgehalten: Die Genossenschaft bezweckt die Erstellung einer Holzschnitzel-Fernwärmeheizung zwecks Förderung oder Sicherung wirtschaftlicher Interessen ihrer Mitglieder in gemeinsamer Selbsthilfe. Es soll die notwendige Wärme für die Beheizung und das Warmwasser ihrer im Einzugsgebiet liegenden Liegenschaften sichergestellt werden.
Warum sind zwei Privatpersonen beteiligt?
Für die Gründung einer Genossenschaft schreibt das Gesetz mindestens sieben Institutionen/Personen vor. Bei den zwei privaten Genossenschafter handelt sich um integre Persönlichkeiten aus Montlingen, welche auch die Interessen der Schule vertreten.
Welches sind die Anforderungen an diese Vertretungen (Fachkenntnisse)?
Fachkenntnisse sind erforderlich für den Bau der gesamten Anlage. Dafür sind jedoch die Planer und Ingenieure zuständig.
Wer kontrolliert die Genossenschaft (ist eine GPK zuständig)?
In Artikel 23 der Statuten der Genossenschaft ist festgehalten, dass eine Revisionsstelle (GPK) die Rechnungs- und Geschäftsführung des Verwaltungsrates überprüft und an der jährlichen Generalversammlung darüber einen schriftlichen Bericht vorlegt.
Gewährt die Kreditgeberin den «günstigen Zinssatz» für 50 Jahre?
Die Kreditgeberin hat mögliche Varianten für 10 Jahre festgelegt. Für eine längere Zeitdauer wird dies kaum möglich sein. Es gibt auch die Möglichkeit ohne Solidarhaftung einer Institution, der Zins ist einfach höher. Als Solidarhafter wird nur anerkannt, wer über Steuersubstrat verfügt, dies sind die zwei Schulgemeinden und die Kirchgemeinde.
Warum übernimmt nicht eine der ortsbürgerlichen Korporationen den Lead (Ortsgemeinde Montlingen oder Allgemeiner Hof Oberriet).
Die Ortsgemeinde und der Allgemeine Hof verfügen über keine Steuergelder. Da die Energie aus der Holzschnitzelheizung zu mindestens 50 Prozent von den Schulgemeinden benötigt wird, ist es naheliegend, dass eine Schulgemeinde die Solidarhaftung übernimmt.
Da die Schule über 50 % der Wärme beziehen wird, macht es Sinn, dass die Schule sehr nahe in die Genossenschaft eingebunden ist und somit auch sicherstellt, dass die Anliegen der Schule berücksichtigt werden.
Armin Loher, Montlingen
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Redaktion rheintal24