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19.02.2025
19.02.2025 17:52 Uhr

Rentner von Afghanem verprügelt

Die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden hatte bereits ein halbes Dutzend Mal mit dem 31-Jährigen zu tun
Die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden hatte bereits ein halbes Dutzend Mal mit dem 31-Jährigen zu tun Bild: Archiv
Am 1. Februar 2025 wurde ein 70-Jähriger in einer Appenzeller Bahn brutal angegriffen. Der 31-jähriger Afghane mit F-Status fiel bereits mehrfach durch Gewaltaktionen auf. Trotzdem war er auf freiem Fuss.

Die Tat ereignete sich um 19.39 Uhr, kurz vor der Haltestelle Vögelinsegg: Der Täter betrat das 1.-Klasse-Abteil, ging gezielt auf den Rentner los und schlug mehrfach mit Fäusten und Füssen gegen dessen Kopf.

Aufgedeckt hat den Fall das «St.GallerTagblatt»; weder die Kantonspolizei Ausserrhoden noch die Appenzeller Bahnen informierten von sich aus.

Ein 20-jähriger Mann konnte den Afghanen schliesslich stoppen und das Opfer abschirmen. 

Alle anderen Passagiere schauten weg, aufs Handy oder stiegen aus. Das Opfer erlitt Hämatome im Gesicht, war benommen und stellte später wirre Fragen.

Die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden sagte zum «Tagblatt», sie hätte sie in den letzten eineinhalb Jahren bereits ein gutes halbes Dutzend Mal mit dem vorläufig Aufgenommenen (Status F) aus Afghanistan zu tun. Die Vorfälle reichten von Belästigungen bis zu versuchten Körperverletzungen.

Obwohl es sich um einen Wiederholungstäter handelt, schweigt die Staatsanwaltschaft zu den genauen Hintergründen. Fragen zu früheren Verurteilungen, laufenden Verfahren und möglichen Konsequenzen für seinen Aufenthaltsstatus bleiben unbeantwortet.

Die Polizei, Justiz und der Täter scheinen sich seit Längerem in einem Katz-und-Maus-Spiel zu befinden:

Verhaftung, Freilassung, neues Delikt – ein endloser Kreislauf. 

Reto Leisebach, Mediensprecher der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden, spricht in der Zeitung von einer «belastenden und frustrierenden Situation» für die Polizei. Die Möglichkeiten der Polizei, Täter länger festzuhalten, seien begrenzt: Sie darf maximal 24 Stunden Polizeigewahrsam verhängen, alles Weitere liege in den Händen der Staatsanwaltschaft.

stgallen24/stz.