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Wolfhalden
18.02.2025
19.02.2025 08:09 Uhr

«Zukunft Schule Wolfhalden» abgelehnt – so gehts weiter

Gemeindehaus Wolfhalden
Gemeindehaus Wolfhalden Bild: Peter Eggenberger
Die Stimmbevölkerung von Wolfhalden hat am 22. September 2024 das Projekt «Zukunft Schule Wolfhalden» an der Urne abgelehnt.

Mit diesem Entscheid und den bestehenden Platzproblemen (zu wenig Räumlichkeiten, keine Gruppenräume, zu wenig grosse Schulzimmer, die auch eine etwas grössere Schülerzahl vorübergehend zulassen würden) steht der Gemeinderat, aber auch die Schule Wolfhalden vor einer grossen Herausforderung.

Der Gemeinderat hatte sich daher bereits im Herbst 2024 mit der Erstellung temporärer Bauten auseinandergesetzt. Im von der Bürgerschaft genehmigten Voranschlag 2025 wurde in der Investitionsplanung für 2026 dafür ein Betrag Fr. 220'000.00 eingestellt. Der Gemeinderat sah das bewusst erst im Jahr 2026 vor, da die Fertigstellung der 1. Etappe des Projekts «Zukunft Schule Wolfhalden» ebenso erst im Jahr 2026 bezugsbereit gewesen wäre.

Damit im Jahr 2026 mit der Umsetzung rasch möglichst begonnen werden kann, hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 11. Februar 2025 Ueli Sonderegger beauftragt, als Baubegleiter die Planungsarbeiten für temporäre Schulbauten aufzunehmen. Der Gemeinderat wird die bis dahin bekannten Aufwendungen im Voranschlag 2026 aufnehmen und die Stimmbevölkerung spätestens dann über die bis dahin geplanten Massnahmen informieren.

Weitere Schritte in der Richt- und Ortsplanungsrevision

Im Rahmen der im Herbst 2023 aufgelegten Totalrevision der Nutzungsplanung sind beim Gemeinderat diverse Einsprachen eingegangen. Die Unterlagen wurden zwischenzeitlich gesichtet und Änderungen vorgenommen sowie Verhandlungen mit den Einsprechenden geführt.

Nach dem ersten Mitwirkungsverfahren hat die Revision der Nutzungsplanung diverse Änderungen erfahren. Der Gemeinderat hat beschlossen, diese Anpassungen einem zweiten Mitwirkungsverfahren zu unterstellen. Zusätzlich erfolgt die zweite kantonale Vorprüfung des revidierten Baureglements. Auch dieses wird im Anschluss einem weiteren Mitwirkungsverfahren unterstellt. Der Zeitpunkt der Auflagen ist noch nicht festgelegt.

pd/fam