Die Walzenhauser Stimmbevölkerung hat im November den Kredit von CHF 1.5 Millionen für den Ersatzneubau des Reservoirs Weid genehmigt. Um das Vorhaben realisieren zu können, muss die Gemeinde am geplanten neuen Standort über eine genügend grosse Baufläche verfügen. Die Verhandlungen mit den betroffenen Grundeigentümerschaften konnten nun abgeschlossen und die benötigten Flächen getauscht oder erworben werden.
Die Baubewilligung ist im Januar eingegangen. Der Baustart erfolgt diesen Frühling und dauert inklusive Sanierung der bestehenden Wasserleitungen bis Sommer 2026. Der Gemeinderat dankt Hansueli Jüstrich und der Bauland Erschliessungs AG Walzenhausen für die Möglichkeit, das entsprechende Land oberhalb des Dorfzentrums zu erwerben.
Und auch die Ortsplanung geht voran.
Der Verbleib der Grundstücke Nrn. 1259 und 1720 – 1722 im Rahmen der Ortsplanungsrevision in der Bauzone war noch vor dem Jahreswechsel der Mitwirkung unterstellt. Nach Prüfung der Eingaben hält der Gemeinderat an den Planungsabsichten fest.
Mehrere Eingaben erfolgt
Innert der Mitwirkungsfrist sind bezüglich des Grundstücks Nr. 1259 vier Eingaben eingegangen. Zwei davon beziehen sich explizit auf die Planungsabsichten gemäss dem Mitwirkungsverfahren. Die weiteren Rückmeldungen beziehen sich auf individuelle Situationen und Anliegen der jeweiligen Grundeigentümerschaften aus anderen Dorfteilen.
Dabei handelt es sich um angestrebte Zuweisungen zum Nichtbaugebiet und andere bauliche Vorhaben. Auf die Eingaben erfolgten individuelle Rückmeldungen, die zu keiner Änderung der Planungsabsichten führten. Die Voraussetzungen für den Verbleib des Grundstücks in der Bauzone sind erfüllt. Der Gemeinderat bedankt sich für die Eingaben im Rahmen der Mitwirkung.
Bauzone bleibt unbestritten
Nach der Ortsplanungsrevision Stand Mitwirkung 2023 waren die Grundstücke Nrn. 1720 – 1722 der Landwirtschaftszone zugeteilt. Das Gebiet, welches bereits heute rechtskräftig der Bauzone zugewiesen ist, wird in dieser verbleiben und mit einer Sondernutzungsplanpflicht überlagert. Diese Planungsabsichten blieben im Rahmen der Mitwirkung unbestritten. Es sind keine Eingaben eingegangen.
Vorgaben werden erreicht
Sowohl für die Grundstücke Nrn. 1259 und 1720 – 1722 als auch die Parzelle Nr. 606 konnten in den letzten Monaten zusätzliche verwaltungsrechtliche Verträge mit Überbauungsverpflichtungen abgeschlossen werden. Dabei kommt es beim Grundstück Nr. 606 zu einer leichten Reduktion der ursprünglich vorgesehenen Fläche, welche dem Nichtbaugebiet zugewiesen wird.
Dadurch wird gewährleistet, dass Anlagen oder zukünftige Bauten innerhalb der Bauzone errichtet werden. Weiter bestätigt ein Budesgerichtsurteil die Gültigkeit der im Grundbuch eingetragenen Baueinschränkungen auf den Grundstücken Nrn. 1545 und 1546. Folglich werden die Flächen dem Nichtbaugebiet zugewiesen. Die kantonalen Richtplanvorgaben mit der Zuweisung von 4.4 Hektaren zum Nichtbaugebiet werden erreicht.
Verzögerungen aufgrund Rechtsverfahren
Diverse Verfahren zu den Planungszonen sind pendent. Aus dem Rückzug der Ortsplanungsrevision Anfang Februar 2023 ist nach wie vor ein Verfahren hängig. Zurzeit erfolgt die Beurteilung durch das Bundesgericht. Dies hat zur Folge, dass mit der öffentlichen Auflage der Ortsplanungsrevision weiter abgewartet werden muss.
Es ist noch weiter Geduld gefragt. Die überarbeiteten Ortsplanungsinstrumente sind weiterhin bereit für die öffentliche Auflage. Der Gemeinderat sieht vor, diese nach Abschluss des Rechtsverfahrens zur abgeschriebenen Ortsplanungsrevision baldmöglichst aufzulegen. Aktuelle Informationen zur Ortsplanungsrevision sind der Gemeindewebsite zu entnehmen.