Die Vorarlberger Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher unterstreicht nochmals die Empfehlung der Landessanitätsdirektion: Alle Personen, die in ihrer Kindheit nicht zweimal gegen Masern geimpft worden sind bzw. die Erkrankung nicht sicher durchgemacht haben, sollen sich an den Hausarzt bzw. die Hausärztin bzw. an die Impfordination des Landes wenden, um sich impfen zu lassen. «Die Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit. Die Impfung schützt zuverlässig», betont Rüscher. Kontaktpersonen, die keinen aufrechten Schutz gegen Masern nachweisen können, werden behördlich abgesondert.
Maserninfektion ennet des Rheins bestätigt

Tröpfcheninfektion
Die Übertragung der Masern erfolgt durch Tröpfchen, die sich beim Sprechen, Niesen und Husten bilden. Die hochansteckende Erkrankung beginnt nach acht bis zehn Tagen mit Fieber, Husten und Schnupfen, nach 14 Tagen tritt der typische Hautausschlag auf. Bei ungeschützten Personen führt der Kontakt mit einem Kranken praktisch immer zur Erkrankung. Besonders gefährdet sind Säuglinge und alte Menschen, hier kann es häufiger zu schwereren Komplikationen kommen.
Um einen lebenslangen und sicheren Schutz vor einer Masernerkrankung zu haben, müssen zwei Impfungen durchgeführt worden sein. Allen Personen, die in Ihrer Kindheit nicht zweimal gegen Masern geimpft worden sind bzw. die Erkrankung nicht sicher durchgemacht haben, wird zur Dreifach-Kombinationsimpfung Masern-Mumps-Röteln (MMR) geraten. Auch wer gegen einzelne oder alle dieser Krankheiten (noch) geschützt ist, kann sich trotzdem erneut impfen lassen – eine „Überimpfung“ ist nicht möglich.
Eine unabhängige und wissenschaftlich fundierte Information für eine individuelle Impfentscheidung finden Sie hier.
Masern sind eine vor allem wegen ihren Komplikationen gefürchtete virale Infektionskrankheit, die durch das Masern-Virus ausgelöst werden. Zu einer Übertragung des hoch ansteckenden Masern-Virus kommt es durch Tröpfcheninfektion, einschliesslich sehr kleinen Tröpfchen (Aerosole), beim Husten oder Niesen.