Klassenlehrer haben im Schulalltag eine anspruchsvolle Rolle. Deshalb stärkt der Kanton St.Gallen ihre Funktion mit einer zusätzlichen Entlastungslektion ab dem Schuljahr 2025/26. Damit unterrichten Klassenlehrer im Vollpensum künftig 26 statt 27 Lektionen und haben mehr Zeit für die Aufgaben neben dem Unterricht.
Diese Entlastung der Lehrer erhielt in der vorherigen Vernehmlassung seitens Schulbasis viel Zustimmung. Uneinig waren sich die Anspruchsgruppen aus der Schulpraxis jedoch bezüglich der Finanzierung dieser Entlastungslektion. Die zusätzliche Entlastungslektion verursacht den Gemeinden ungefähr Zusatzkosten von 13,4 Millionen Franken.
Reduktion der Pflichtlektionen
Im Kanton St.Gallen wird die Volksschule in erster Linie durch die Gemeinden finanziert. Diese forderten eine kostenneutrale Finanzierung. Eine Möglichkeit dazu ist die Reduktion der Pflichtlektionen der Schüler. Der Bildungsrat hat deshalb Anpassungen an der Lektionentafel beschlossen.
Er hat sich dabei einerseits an der Deutschschweizer Lehrplanvorlage des Lehrplans 21 orientiert und andererseits die in der heutigen Lektionentafel vorgesehenen Lektionen berücksichtigt. Dies führt im Resultat zu Anpassungen der «Rahmenbedingungen Lehrplan Volksschule St.Gallen».
Neue Lektionentafel der Schulstufen
Die Lektionentafel wird auf bei Primarstufe im Schuljahr 2025/26 wie folgt angepasst: Die dritte Klasse hat in Englisch neu zwei Lektionen (-1 Lektion).Die vierte Klasse hat in Natur, Mensch, Gesellschaft neu vier Lektionen (-1 Lektion). Die fünfte Klasse hat in Französisch neu zwei Lektionen (-1 Lektion). Die sechste Klasse hat in Musik neu eine Lektion (-1 Lektion).
Keine Reduktion ist im Kindergarten, der ersten und zweiten Klasse vorgesehen. Bei der Oberstufe werden gesamt vier Lektionen im Bereich individuelle Schwerpunkte bzw. Wahlfächer und zusätzlich die Vorgaben betreffend Arbeitsstunden reduziert.
In erster Linie wurden dort Lektionen gekürzt, wo der Kanton St.Gallen trotzdem noch innerhalb oder knapp unter der Lehrplanvorgabe bleibt. Für die Umsetzung wird eine Begleitgruppe aus Behörden und Verbänden eingesetzt.
Finanzielle Entlastung
Die Regierung erachtet diese Massnahmen mit Blick auf die Schüler als pädagogisch sinnvoll und vertretbar. Aus finanzieller Sicht ergibt sich für die Gemeinden ein Entlastungsbeitrag von mindestens 6,15 Millionen Franken (4,45 Millionen Franken bei der Primarstufe und 1,7 Millionen Franken bei der Oberstufe).
Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Kürzungen der Arbeitsstunde im Wahlfachbereich bei der Oberstufe um insgesamt drei Lektionen nicht konkret für den ganzen Kanton berechnet werden können. Je nach Umsetzung der Schulträger vor Ort ergibt sich hier eine zusätzliche Entlastung.
Die Regierung ist überzeugt, dass die Reduktion der Lektionentafel in diesem Umfang die personelle Situation und die finanziellen Belastungen vor Ort entspannen wird.