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Widnau
03.01.2025

Ortsplanung in Widnau ist wichtigen Schritt weiter

Im Widnauer Rathaus stellte der Gemeinderat erfreut fest, dass kein Referendum zum Zonenplan und Baureglement ergrifffen wurde
Im Widnauer Rathaus stellte der Gemeinderat erfreut fest, dass kein Referendum zum Zonenplan und Baureglement ergrifffen wurde Bild: Ulrike Huber
Die Gemeinde Widnau begann den Ortsplanungsprozess im 2018 und führte verschiedene Mitwirkungsverfahren durch. Vor wenigen Tagen ist die Referendumsfrist für den Zonenplan und das Baureglement unbenutzt abgelaufen.

Den neuen Rahmennutzungsplan (Zonenplanund Baureglement) legte der Gemeinderat im Februar/März 2023 öffentlich auf. Nach einer Änderungsauflage im Juni 2024 entschied der Gemeinderat über die verbleibenden 15 Einsprachen und stellte den Entscheid ohne Rechtsmittel zu. Danach unterstellte er den Zonenplan und das Baureglement vom 8. November bis 17. Dezember 2024 dem fakultativen Referendum.

Kein Referendumsbegehren

Während der Frist, aber auch danach, ging kein Referendumsbegehren ein, womit der Gemeinderat die Zustimmung der Bürgerschaft zum neuen Rahmennutzungsplan an seiner letzten Sitzung der Legislatur 2021–2024 erfreut zur Kenntnis nehmen konnte. Zonenplan und Baureglement werden nun dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) zur Genehmigung eingereicht.

Nach Vorliegen der Genehmigung – voraussichtlich im Sommer 2025 - wird der Gemeinderat die Einspracheentscheide mit Rechtsmittelfrist zusammen mit dem Gesamtentscheid eröffnen. Danach folgt das allfällige Rechtsmittelverfahren beim Kanton, bevor die Rahmennutzungsplanung in Kraft tritt.

gk/rheintal24/gmh/uh