Am 24. November stimmen wir im Kanton St.Gallen darüber ab, ob der Fahrtkostenabzug für den Arbeitsweg bei den Steuern neu maximal 8000 Fr. betragen darf.
Vorab: Nur wer mit dem öffentlichen Verkehr über 90 Minuten länger als mit dem Auto unterwegs ist, darf überhaupt einen Fahrtkostenabzug geltend machen. Ein solcher Abzug deckt neu 26 Kilometer Fahrt pro Arbeitsweg, bisher waren es 15.
Aus dem Rheintal muss man noch schnell einmal einen solchen Arbeitsweg zurücklegen. Der öffentliche Verkehr ist bei weitem nicht so dicht ausgebaut, wie es in städtischen Gebieten der Fall ist. Es gibt somit bei uns viele Arbeitnehmer, die auf das Auto angewiesen sind.
Der bisherige Abzug benachteiligt zudem alle Arbeitnehmer, die nicht von 8 bis 17 Uhr arbeiten, sondern Arbeitsbeginn oder Arbeitsschluss haben, wenn kein ÖV fährt (z.B. Gastronomie, Industrie, Gesundheitswesen etc.). Die Beschränkung ist erstens unsozial, sie schafft zweitens einmal mehr ungleich lange Spiesse zwischen Stadt und Land.
Die Logik dabei ist einfach: Ohne Pendeln keine Arbeit, ohne Arbeit kein Lohn, ohne Lohn keine Steuern. Ein Pendlerabzug ist somit ein Gebot der Fairness. Ich stimme am 24. November mit Ja zur Erhöhung des Fahrkostenabzugs.