Die Abweichungen sind zum einen mit den einmaligen Abschreibungen begründet, die sich aus dem Verzicht auf die MZH Gerbe ergeben und das Ergebnis mit 2,1 Millionen Franken belasten.
Zum anderen fallen im Bereich der Pflegefinanzierungs- und Spitex-Kosten zusätzliche Aufwendungen in der Grössenordnung von 0,7 Millionen Franken an. Diese sind auf höhere Pflegekosten sowie auf die gestiegene Zahl von Bezügern zurückzuführen, die in diesem Ausmass nicht abschätzbar waren.
Heiden muss Kosten übernehmen
Die Gemeinden sind verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen. Es bestehen nur sehr beschränkte Möglichkeiten, diese Zunahme zu dämpfen oder zu beeinflussen. Diese Entwicklungen müssen auch im laufenden Budgetierungsprozess berücksichtigt werden.