Über die Vorgeschichte hatte rheintal24 bereits ausführlich berichtet. Diese Wochen standen zwei an der Tat Beteiligte und Verdächtige vor dem Geschworenengericht in Feldkirch. Bis zuletzt hatten sich die beiden Angeklagten im Prozess gegenseitig beschuldigt, die Frau erwürgt zu haben. Doch mit 6:2 Stimmen sprachen die Geschworenen den Hauptangeklagten des Mordes schuldig. Auch wegen Verleumdung und Störung der Totenruhe gab es Schuldsprüche gegen den 28-Jährigen. Zusätzlich zur lebenslangen Freiheitsstrafe muss der Mann den Hinterbliebenen des Opfers Trauerschmerzengeld zahlen – dem Vater und der Mutter je 20.000 Euro und dem Bruder 10.000 Euro.
Mordfall Janine G.: lebenslange Haft für Hauptangeklagten

Kaltblütig und skrupellos
Der Staatsanwalt hatte bereits zuvor keinen Zweifel daran gelassen, dass der den 28-Jährigen Hauptangeklagten des Mordes für schuldig hielt und sprach in seinem Plädoyer von «kaltblütig und skrupellos». Der vorsitzende Richter sah in der Urteilsbegründung «Skrupellosigkeit und Grausamkeit» in den Handlungen des Hauptangeklagten, was erschwerende Gründe seien, die eine lebenslange Haft rechtfertigen.
Schlagender Beweis für die Schuld des Hauptangeklagten waren wohl die unter den Fingernägeln der Toten gefundenen DNA-Spuren, die auf den 28-Jährigen hingewiesen haben.
Glimpflich davongekommen
Der 22-jährige Zweitangeklagte kam mehr als glimpflich davon. Er wurde mit einem Stimmenverhältnis von 6:2 wegen Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung für schuldig erkannt, weil er die Mordtat an Janine G. nicht verhindert hat. Dass er in der Tatnacht aufgrund von Drogenkonsum nur vermindert zurechnungsfähig war, wurde als schuldmindernd gewertet. So wurde er nur zu zwei Monaten bedingter Haft verurteilt.
Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.