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Vorarlberg
31.07.2024

Mordfall Janine G.: Aussage gegen Aussage

Die Tote hatte DNA-Spuren des Hauptangeklagten unter den Fingernägeln (Symbolbild)
Die Tote hatte DNA-Spuren des Hauptangeklagten unter den Fingernägeln (Symbolbild) Bild: shutterstock.com
Am ersten Tag des derzeit beim Landesgericht Feldkirch in dieser Causa anhängigen Mordprozesses haben sich die beiden Angeklagten gegenseitig belastet und beschuldigt, Janine G. getötet zu haben. Allerdings fand man DNA-Spuren des Erstangeklagten unter den Fingernägeln der Toten.

Die Aussagen der beiden Angeklagten Männer eingangs des Prozesses gingen in entgegengesetzte Richtungen. Der 28-jährige Hauptangeklagte betonte, kein gewaltbereiter Mensch zu sein. Der 22-jährige Mitangeklagte hingegen sei in der Tatnachtn „unter Strom gestanden“, da es in einem Drogengeschäft mit einem Bekannten noch etwas zu klären gab. Das 30-jährige Mordopfer habe ihn mit einer flapsigen Bemerkung provoziert, woraufhin der Zweitbeklagte ausgerastet und ihr an den Hals gesprungen sei und sie solange gewürgt habe, bis sie kein Lebenszeichen mehr von sich gegeben haben.

Keine Lebenszeichen mehr

Der 22-Jährige hingegen wiederholte seine bereits kurz nachdem der Verdacht auf die beiden Männer gefallen war getätigte Aussage, dass der 28-Jährige den Mord begangen habe. Man sei auf der Couch gesessen, als der 28-Jährige plötzlich versucht habe, der Frau das Genick zu brechen. Als ihm das nicht gelang, habe er sie so lange gewürgt, bis sie aufhörte, sich zu wehren und keine Lebenszeichen mehr zeigte.

Beide Männer behaupten, aus Angst und aufgrund der Tat des anderen schockiert und überfordert gewesen zu sein, sodass sie nicht eingreifen und die Tat verhindern hätten können. Der Zweitangeklagte gab an, der Erstangeklagte habe ihn mit dem Tod bedroht, sollte er ihm nicht helfen, die Leiche zu beseitigen. Was dem 28-Jährigen noch eine Erweiterung der Anklage wegen schwerer Nötigung einbrachte.

Laut Staatsanwalt soll das Hauptmotiv für den Mord ein Darlehen der 30-Jährigen an den Hauptangeklagten in Höhe von 15´000 Euro sein. Über die Rückzahlung habe es Streit gegeben.

Zurechnungsfähigkeit gegeben

Gerichtspsychiater Reinhard Haller hielt fest, dass die beiden Männer zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen seien. Zwar seien die beiden Männer suchtkrank, und es habe bezüglich des Steuerungsvermögens Einschränkungen wegen des Alkohol- und Suchtgiftkonsums gegeben. Von einer Unzurechnungsfähigkeit sei man aber weit entfernt.

Die Rechtsmediziner Walter Rabl und Petra Hatzer- Grubwieser gaben am zweiten Prozesstag nähere Einblicke in den Hergang der Tat. Den unter den Fingernägeln der Toten wurden DNA-Mischspuren gefunden, die zu dem Hauptangeklagten passen. Solche Spuren würden üblicherweise durch heftige Kampfhandlungen, Kratzen oder Geschlechtsverkehr übertragen. DNA-Spuren des Zweitangeklagten konnten nicht gefunden werden.

Die Geschworenen beraten sich seit Mittwochnachmittag. Sie müssen dabei entscheiden, welcher der Angeklagten lügt und welcher den Mord begangen hat. Sollte diese Frage nicht eindeutig geklärt werden, würde es heissen: «Im Zweifel für den Angeklagten». Dies war auch das Ziel des Verteidigers des Hauptangeklagten. Rheintal24 wird über das Ergebnis dieser Beratungen und das Urteil berichten.

rheintal24/gmh/uh