Die Aussagen der beiden Angeklagten Männer eingangs des Prozesses gingen in entgegengesetzte Richtungen. Der 28-jährige Hauptangeklagte betonte, kein gewaltbereiter Mensch zu sein. Der 22-jährige Mitangeklagte hingegen sei in der Tatnachtn „unter Strom gestanden“, da es in einem Drogengeschäft mit einem Bekannten noch etwas zu klären gab. Das 30-jährige Mordopfer habe ihn mit einer flapsigen Bemerkung provoziert, woraufhin der Zweitbeklagte ausgerastet und ihr an den Hals gesprungen sei und sie solange gewürgt habe, bis sie kein Lebenszeichen mehr von sich gegeben haben.
Keine Lebenszeichen mehr
Der 22-Jährige hingegen wiederholte seine bereits kurz nachdem der Verdacht auf die beiden Männer gefallen war getätigte Aussage, dass der 28-Jährige den Mord begangen habe. Man sei auf der Couch gesessen, als der 28-Jährige plötzlich versucht habe, der Frau das Genick zu brechen. Als ihm das nicht gelang, habe er sie so lange gewürgt, bis sie aufhörte, sich zu wehren und keine Lebenszeichen mehr zeigte.
Beide Männer behaupten, aus Angst und aufgrund der Tat des anderen schockiert und überfordert gewesen zu sein, sodass sie nicht eingreifen und die Tat verhindern hätten können. Der Zweitangeklagte gab an, der Erstangeklagte habe ihn mit dem Tod bedroht, sollte er ihm nicht helfen, die Leiche zu beseitigen. Was dem 28-Jährigen noch eine Erweiterung der Anklage wegen schwerer Nötigung einbrachte.