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Vorarlberg
30.07.2024

Mordfall Janine G. – Prozess hat begonnen

Die Leiche von Janine G. wurde in einem Entwässerungsgraben gefunden (Symbolbild)
Die Leiche von Janine G. wurde in einem Entwässerungsgraben gefunden (Symbolbild) Bild: shutterstock.com
Knapp zweieinhalb Jahre ist es her, dass im Lustenauer Ried die Leiche einer Frau gefunden wurde. Am Dienstag hat jetzt beim Landesgericht Feldkirch der Prozess begonnen. Dem 28-jährigen Hauptangeklagten wird vorgeworfen, die Frau erwürgt und die Leiche tags darauf entsorgt zu haben.

Die 30-jährige Dornbirner Janine G. wurde im März 2022 in einem Entwässerungsgraben im Lustenauer Ried tot aufgefunden. Dafür müssen sich jetzt zwei Männer vor Gericht verantworten. Dabei wird dem 28-jährigen Hauptangeklagten vorgeworfen, die Frau erwürgt und nach einer Irrfahrt einen Tag später in den Graben gelegt zu haben.

Gegenseitige Beschuldigungen

Der zweite Angeklagte hat die Tat von Anfang bis zum Schluss begleitet, aber nichts unternommen, um dieselbe zu verhindern. Die beiden sollen die Leiche gemeinsam ins Ried gefahren haben. Es wird nicht leicht, die Wahrheit zu finden, denn beide Angeklagten beschuldigen sich gegenseitig, den Mord ausgeführt zu haben.

Wobei sie im Grunde jeweils die gleiche Geschichte erzählen, aber jeweils für sich bestreiten, Janine G. getötet zu haben. Die gerichtmedizinischen Beweise und Ermittlungsergebnisse sollen aber den 28-Jährigen belasten, weshalb er des Mordes angeklagt wurde. Dem Zweitangeklagten wird wiederum vorgeworfen, die Bluttat nicht verhindert zu haben und die Totenruhe gestört zu haben, indem er mit dem Hauptangeklagten und der Leiche im Auto durch Vorarlberg gefahren war, um einen geeigneten Ort zur Ablage derselben zu finden.

Streit um Geld

Was war der Tat vorausgegangen? Es war ein Streit um Geld. Das Mordopfer habe für den Hauptangeklagten einen Kredit in Höhe von 20´000 Euro aufgenommen und das Geld von ihm zurückgefordert, weshalb es zu dem verhängnisvollen Treffen kam. Bei dem beide Angeklagten und das Opfer Alkohol und Drogen konsumiert hatten.

Doch der jetzt des Mordes Beschuldigte soll Janine G. erwürgt haben, anstatt ihr das Geld zurückzugeben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

rheintal24/gmh