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Vorarlberg
24.07.2024

«Ich schneide euch den Kopf ab!»

Symbolbild
Symbolbild Bild: pexels.com / Ekaterina Bolovtsova
Hat ein Poolbesitzer wirklich zwei Monteuren mit einer Kettensäge gedroht, weil sie die Arbeit an einem Pool verweigerten? Dieser absurde Fall wurde am Landesgericht Feldkirch verhandelt.

Es hätte eine einfache Arbeit an einem Pool im Vorarlberg sein können. Doch die Monteure, welche an besagtem Pool hätten arbeiten sollen, zierten sich, in das kalte Wasser zu steigen. Dem Poolbesitzer war das aber egal und er versuchte, sich durchzusetzen – mit einer tödlichen Handwerksmaschine.

Arbeiter zierten sich

Bereits im Herbst war ein Termin für die Reparatur der Pool-Rollos vereinbart worden. Dies schreibt das «St.Galler Tagblatt». Doch aufgrund der frischen Temperaturen musste man das Vorhaben auf den kommenden Frühling verschieben. Gesagt, getan. Der Poolbesitzer rief die Firma im Vorfeld an und vermeldete, dass er den Pool auf maximal 17 Grad erwärmen könne. «Man sagte mir, das sei kein Problem. Ein paar Grad auf oder ab spiele keine Rolle.» An einem Aprilmorgen kamen dann wie besprochen die beiden Monteure angefahren.

Als es dann aber um das Wechseln der Gurte für das Rollo ging, zierten sich die Arbeiter. «Es ist viel zu kalt, das hat ja nur 17 Grad, da gehe ich nicht ins Wasser», war die Antwort. Beim Besitzer sorgte diese Aussage nicht gerade für Wohlwollen. «Ich habe zwar einen Neoprenanzug, aber wenn das Wasser unter 20 Grad hat, gehe ich trotzdem nicht rein. Ich bin ja der, der ins Wasser muss», lässt sich einer der Monteure im Zeugenstand zitieren.

Enthauptung aufgrund Arbeitsverweigerung?

Was darauf folgt, könnte aus einem Horrorfilm kommen. Den beiden Monteuren zufolge habe der Kunde eine Kettensäge gestartet und gedroht: «Der Auftrag wird jetzt ausgeführt oder ich schneide euch den Kopf ab.» Jetzt stand der Kunde deswegen vor Gericht. Der Richter des Landesgerichts Feldkirch sieht es nüchtern. Er weist darauf hin, dass die Sache bei einer gewissen Verantwortungsübernahme mit einer Diversion, also ohne Vorstrafe, erledigt werden könnte. Eine Busse über 400 Euro wäre nötig.

Der Angeklagte zeigt sich anfangs nicht überzeugt. Er behauptet, so das Tagblatt weiter, dass er die Säge zum Zurückschneiden des Kirschlorbeer benötigte. Und ausserdem habe er, entgegen Zeugenaussagen, auch nie einen Keil unter den Reifen ihres Wagens gelegt. Stattdessen soll er das Gespräch gesucht und besprochen haben, ob man die Sache immerhin notdürftig in Ordnung bringen könnte. Provisorisch, versteht sich. Die Drohung der Enthauptung habe er nie ausgesprochen.

Happy End (mehr oder weniger)

Letzten Endes willigt der Angeklagte dann zähneknirschend doch ein und bezahlt die Busse. Zu gross sei die Gefahr für einen Selbständigen. «Könnte sein, dass sich die Arbeiter durch die Säge bedroht gefühlt haben.» Mit der sofortigen Bezahlung der 400 Euro ist das Verfahren eingestellt.

fam