In den letzten Jahren haben sich die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzungsplanung der Gemeinden stark verändert. Sowohl das revidierte eidgenössische Raumplanungsgesetz als auch das überarbeitete kantonale Baugesetz und die Richtplanung stellen neue Anforderungen an die Ortsplanung.
Siedlungsentwicklung nach innen lenken
Auch die Gemeinde Lutzenberg muss deshalb ihre Richtplanung aus dem Jahr 2013 ergänzen, insbesondere mit Blick auf die Innenentwicklung. Ziel der Revision ist es, die haushälterische Nutzung des wertvollen Bodens gemäss dem eidgenössischen Raumplanungsgesetz (RPG) sicherzustellen. Durch gezielte Um- und Auszonungen am Siedlungsrand soll die Siedlungsentwicklung nach innen gelenkt und kompaktere Siedlungen geschaffen werden.
Über die geplanten Absichten informierte der Gemeinderat zusammen mit dem Ortsplaner «raum.manufaktur.ag» am 26. Juni 2024 in der Turnhalle Gitzbüchel. Es war sehr erfreulich, dass rund 120 Personen aus der Bevölkerung an der Informationsveranstaltung teilgenommen haben.
Online mitwirken
Seit dem 27. Juni 2024 bietet die Gemeinde auf der E-Mitwirkungsplattform die Möglichkeit, sich digital zur geplanten Revision zu äussern. Die digitale Mitwirkung ist bis zum 31. August 2024 möglich.