Das Gebiet «Unterer Werdbüchel» stellt eine der wenigen Entwicklungsflächen dar, über welche die Gemeinde Heiden noch verfügt. Es liege deshalb im öffentlichen Interesse, dass dieses Gebiet bestimmungsgemäss genutzt werden könne. Dabei hat die Gemeinde die Pflicht, eine mach-bare Erschliessung zu definieren, die von der Bauherrschaft umgesetzt werden kann.
Für das Gebiet «Unterer Werdbüchel» hat die Gemeinde verschiedene Alternativen geprüft. Im Ergebnis wird deutlich, dass nur eine Erschliessung über die Weidstrasse machbar und bewilligungsfähig ist. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat den Überbauungsplan «Unterer Werdbüchel» sowie den Teilzonenplan mit allen technischen Berichten und Beilagen freigegeben und eröffnet das gesetzlich vorgesehene Mitwirkungsverfahren.
Mitwirkung findet online statt
Der Mitwirkungsprozess findet an sich in digitaler Form statt. Die Unterlagen und weitere ausführliche Informationen sind ab dem 27. Juni 2024 unter diesem Link aufgeschaltet. Mit der E-Mitwirkung ermöglicht die Gemeinde Heiden einen benutzerfreundlichen Weg, sich zu den Unterlagen zu äussern.
Die Unterlagen werden während der Mitwirkungsdauer ebenfalls im 2. Stock des Rathauses aufgelegt. Stellungnahmen und Anregungen können auch schriftlich innerhalb des Mitwirkungsprozesses bei der regionalen Bauverwaltung eingereicht werden. Nach der Prüfung aller Eingaben wird einzeln oder gesamthaft Stellung genommen.