Home Region Rheintal Sport Magazin Schweiz/Ausland Agenda
Rebstein
14.06.2024

Mitwirkungsverfahren zur Rahmennutzungsplanung Rebstein startet

In der Gemeinderatskanzlei können die Projektunterlagen eingesehen werden
In der Gemeinderatskanzlei können die Projektunterlagen eingesehen werden Bild: Ulrike Huber
Bis 31. August 2024 können sich Bevölkerung und Eigentümer im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung, zur Rahmennutzungsplanung der Gemeinde Rebstein äussern.

Die Revision des Planungs- und Baugesetzes des Kantons St. Gallen (sGS 731.1; abgekürzt PBG) im Jahr 2017 verpflichtet die Gemeinden ihre Raumplanung zu überarbeiten und an die neue Gesetzgebung anzupassen. Bestehende Instrumente wie z. B. die Geschossigkeit wurden eliminiert. Auch sieht das neue Planungs- und Baugesetz einige Zonentypen nicht mehr vor. Alle entsprechenden Flächen sind einem neuen Zonentyp zuzuweisen. All diese grundlegenden Änderungen erfordern eine entsprechend umfassende Überarbeitung der kommunalen Ortsplanungsinstrumente.

Wochen und Monate

Nach Erarbeitung des kommunalen Richtplans und dem räumlichen Entwicklungskonzept, welche als Grundlage für die Erarbeitung der Rahmennutzungsplanung dienen, beschäftigte sich der Gemeinderat in den letzten Wochen und Monaten intensiv mit der Überarbeitung von Zonenplan, Baureglement und Regelbaumasstabelle inkl. Planungsbericht. Die erarbeiteten Planungsinstrumente werden hiermit der Bevölkerung zur Mitwirkung gemäss Art. 4 Raumplanungsgesetz (SR 700; abgekürzt RPG) i. V. m. Art. 34 Abs. 2 PBG unterbreitet.

Die Projektunterlagen sind während der Mitwirkungsfrist, die bis zum 31.08.2024 dauert, auf der E-Mitwirkungs-plattform www.ortsplanung-rebstein.ch sowie in der Gemeinderatskanzlei im Rathaus einsehbar. Der Mitwirkungsprozess findet in elektronischer Form statt. Stellungnahmen und Rückmeldungen können unter www.mitwirken-rebstein.ch erfasst werden. Eine Anleitung zur E-Mitwirkung ist unter www.ortsplanung-rebstein.ch aufgeschaltet. Schriftliche Eingaben sind bis spätestens 31. August 2024 an die Gemeinderatskanzlei, alte Landstrasse 77, 9445 Rebstein, einzureichen.

Für Rückfragen steht Gemeindepräsident Alex Arnold, alex.arnold@rebstein.ch, TelNr. 071 777 82 07, zur Verfügung.

gk/rheintal24/gmh