Allgemein sind in den Bereichen des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG), des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) sowie der übrigen Bundesnebengesetze keine Auffälligkeiten festzustellen.
Neuer Höchststand im StGB
Seit 2009 wird die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) nach einheitlichen Vorgaben des Bundesamtes für Statistik erstellt. Die im Kanton Appenzell Innerrhoden verübten Straftaten werden darin erfasst und auf Jahresbasis ausgewertet. Das Jahr 2023 war für die Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden mit insgesamt 616 registrierten Straftaten wiederum ein sehr intensives Jahr.
Im Bereich des Strafgesetzbuchs (StGB) wurde in diesem Berichtsjahr mit 569 Straftaten ein neuer Höchststand erreicht. Dieser Höchststand entspricht einer Zunahme zum Vorjahr um 3 %. Dazu kommen 7 Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) (-61 %) und 6 Straftaten gegen das Ausländergesetz (AIG) (-60 %). Die Verstösse gegen übrige Bundesnebengesetze schlagen mit 34 Straftaten zu Buche (-11 %).
Gewaltstraftaten
In der Deliktskategorie Gewaltstraftaten wurden im Jahr 2023 gesamthaft 51 Fälle registriert. Das entspricht einer Abnahme von 14 %. Bei den schweren Gewaltdelikten, dazu zählen namentlich Tötungsdelikte, schwere Körperverletzungen, Vergewaltigungen und qualifizierte Raubdelikte, ist im Jahr 2023 keine Straftat zu verzeichnen. Zum Vergleich: im Jahr 2022 wurde eine Straftat registriert.
Die angewandte minderschwere Gewalt, dazu zählen einfache Körperverletzungen, Tätlichkeiten, Raufhandel, Angriff, Raub, Nötigung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, etc., hat im Jahr 2023 um 11 % auf insgesamt 39 Straftaten wiederum leicht zugenommen. Die angedrohte minderschwere Gewalt (Drohungen und Erpressungen) erfuhr eine deutliche Reduktion um 48 % auf insgesamt 12 Delikte.