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Leserbrief
Wahlen 2024
27.02.2024

«Nein zur 13. AHV-Rente, aber...»

Alex Pfister, Kantonsratskandidat Die Mitte
Alex Pfister, Kantonsratskandidat Die Mitte Bild: zVg
Alex Pfister, Kantonsratskandidat für Die Mitte, ist ein Gegner der 13. AHV-Rente. Er nutzt die Gelegenheit in seinem Leserbrief aber auch, um die Verdienste der Baby-Boomer-Generation hervorzuheben.

Leserbrief

Nein zur 13. AHV-Rente, aber… vergessen wir nicht, was die AHV Rentner und die Babyboomer-Generation in der Schweiz alles geleistet hat. Sie haben entscheidend zur wirtschaftlichen Stabilität des Landes beigetragen. Durch ihre Arbeit in einer aufblühenden Wirtschaft trugen sie massgeblich zur Entwicklung von Schweizer Unternehmen und zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei.

Gleichzeitig engagierten sie sich aktiv in sozialen und kulturellen Bewegungen, förderten gesellschaftlichen Fortschritt und setzten sich für Gleichberechtigung und Umweltschutz ein. Ihr Innovationsgeist prägte die technologische Landschaft der Schweiz, während ihre starken Familientraditionen und Werte wie Solidarität und Bildung eine stabile und sozial verantwortliche Gesellschaft formten. Die Verdienste der Babyboomer in der Schweiz sind somit tiefgreifend und haben das Land nachhaltig geprägt. Einen Generationenkonflikt heraufzubeschwören ist nicht zielführend.

Finanztechnisch und insbesondere aufgrund des in der AHV angewendeten Umlageverfahrens, macht eine 13. AHV-Rente wenig Sinn und wirkt belastend auf die finanzielle Stabilität der AHV.

Die Möglichkeit, Ergänzungsleistungen zu beziehen, muss seitens des Bundes und der Kantone viel besser kommuniziert werden. So können belastende Situationen und Altersarmut vermieden werden. In den Ergänzungsleistungen ist u.a. auch ein pauschaler Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf enthalten.

Dafür braucht es keine automatische 13. AHV-Rente für alle. Die Ergänzungsleistungen werden über Steuern durch Bund und Kantone finanziert und steht seit 1966 zur Verfügung. Wenn man so will, wurde diese bereits durch die Steuern des Anspruchstellers mitfinanziert. Daher ist der Anspruch sehr berechtigt und dadurch wird die AHV nicht unnötig belastet.

Alex Pfister, Widnau, Kantonsratskandidat Die Mitte

Die in Leserbriefen geäusserten Meinungen und Ansichten müssen nicht mit jenen der Redaktion übereinstimmen. Wir behalten uns vor, Leserbriefe zu kürzen, insofern sie dadurch inhaltlich nicht verändert werden. Für den Inhalt von Leserbriefen haftet der Autor des Schreibens.

Redaktion rheintal24

 

Alex Pfister