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Leserbrief
Wahlen 2024
13.02.2024
14.02.2024 08:19 Uhr

«Langjährige, grosse politische Erfahrung»

Christof Hartmann, SVP-Regierungsratskanidat
Christof Hartmann, SVP-Regierungsratskanidat Bild: svp.ch
Markus Güller aus Tscherlach erklärt in seinem Leserbrief, warum Christof Hartmann (SVP) für ihn der beste Kandidat für den St.Galler Regierungsrat ist.

Leserbrief

«Unser wunderbarer Kanton hat in der Zukunft einige grosse Herausforderungen zu meistern und wir haben die Chance an den Wahlen im März dafür die richtigen Personen zu wählen. Mit Christof Hartmann aus Walenstadt kandidiert ein sehr erfahrener Sarganserländer Kantonsrat als Regierungsrat. Ich kenne Christof Hartmann als Nachbar im Dorf schon viele Jahre und kann den Vater von drei Kindern mit gutem Gewissen herzlichst zur Wahl empfehlen. Was bringt Christof Hartmann mit?

Langjährige, grosse politische Erfahrung in der Exekutive und in der Legislative, 10 Jahre Gemeinderat von Walenstadt, 13 Jahre Kantonsrat St. Gallen, dabei Mitglied und mehrfach Präsident in verschiedenen vorberatenden Kommissionen.

Seit 2016 Mitglied der Finanzkommission des Kantonsrates, davon 6 Jahre als Präsident.

Der Familienvater und Sohn eines Lehrers kennt die Vorteile des dualen Bildungssystems und setzt sich dafür ein. Er lebt traditionelle Familienwerte und arbeitet als Anlagekundenberater bei einer Kantonalbank.

Im Gewerbeverband St. Gallen setzt er sich als Vorstandmitglied seit 10 Jahren für eine KMU freundliche Wirtschaftspolitik und gute Rahmenbedingungen ein.

Neben der Finanz- und Steuerpolitik ist das Augenmerk als ausgewiesener, weitsichtiger und sparsamer Finanzspezialist auch auf die desolate Spitalpolitik des Kantons gerichtet.

Neben der SVP-Parteipolitik auf regionaler, kantonaler und nationaler Ebene engagiert er sich ehrenamtlich für die Mitmenschen.

Ich vertraue Christof Hartmann und wähle ihn mit Überzeugung.»

Markus Güller, Tscherlach

Die in Leserbriefen geäusserten Meinungen und Ansichten müssen nicht mit jenen der Redaktion übereinstimmen. Wir behalten uns vor, Leserbriefe zu kürzen, insofern sie dadurch inhaltlich nicht verändert werden. Für den Inhalt von Leserbriefen haftet der Autor des Schreibens.

Redaktion rheintal24

 

Markus Güller