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Heiden
08.02.2024
19.06.2024 15:06 Uhr

Transparenz vor Geschwindigkeit

Die Gemeinde Heiden hat die Abstimmung zur MZH Gerbe verschoben, um der Bevölkerung mehr Zeit zu geben.
Die Gemeinde Heiden hat die Abstimmung zur MZH Gerbe verschoben, um der Bevölkerung mehr Zeit zu geben. Bild: heiden.ch
Die neue Variante sieht eine Dreifach-Halle mit Tiefgarage unter dem Fussballplatz Gerbe vor. Damit genügend Zeit zur Diskussion und Bewertung verbleibt, wird der Abstimmungstermin auf den 7. April 2024 verschoben.

Im November wurde aus der Bevölkerung die Idee einer Halle unter dem Fussballplatz Gerbe ein-gebracht. Die Beurteilung durch Fachleute lag kurz vor Weihnachten vor: Diese Variante samt Tiefgarage mit rund 50 Parkplätzen ist möglich und bezahlbar. Die Zufahrt würde über die Asylstrasse erfolgen; die Asylhalle müsste abgerissen werden.

Verschiebung des Abstimmungstermins

Der Gemeinderat möchte der Bevölkerung genügend Zeit für eine Beurteilung und Diskussionder vorgeschlagenen Varianten geben. Deshalb verschiebt er die Konsultativabstimmung auf den 7. April 2024 zu verschieben.

Der weitere Verlauf des Geschäftes ist davon nicht betroffen: Der Gemeinderat muss bis Ende Juni 2024 entscheiden, wie es weitergehen soll. Dieser Termin ist zwingend, da diese Entscheidung Einfluss auf die kommende Voranschlags- und Finanzplanung hat.

So wird abgestimmt

In der Konsultativabstimmung werden zwei Fragen gestellt: In der ersten Abstimmungsfrage soll geklärt werden, ob eine Dreifach-Halle erstellt werden soll. Diese Frage ist mit «Ja» oder «Nein» zu beantworten.

Für den Fall, dass in der ersten Abstimmungsfrage der Bau einer Dreifach-Halle bejaht wird, kann in der zweiten Abstimmungsfrage die bevorzugte Variante gewählt werden, wobei nur eine Wahlmöglichkeit besteht. Die zweite Frage kann auch von den Stimmberechtigten beantwortet werden, die bei der ersten Abstimmungsfrage mit «Nein» gestimmt haben.

Die Projektgruppe und der Gemeinderat kamen zum Schluss, die neue Variante der Halle unter dem Fussballplatz samt Tiefgarage (Variante G) zusammen mit dem geplanten Projekt (Variante A) und dem Zweckbau Skaterpark mit Tiefgarage (Variante E) der Bevölkerung als Auswahloptionen zu unterbreiten.

Sollte in der ersten Abstimmungsfrage das «Nein» dominieren, würde die bestehende Sporthalle Gerbe rasch saniert. Für die Asylhalle würde mittelfristig ein Projekt erarbeitet (Variante F).

Finanzierung

Die Gemeinde Heiden muss sich bei jeder der präsentierten Varianten zusätzlich verschulden. Deshalb wird das Budget der Gemeinde mit den zusätzlichen Zinskosten für das benötigte Fremdkapital belastet werden. Ebenso sind die Abschreibungen zu berücksichtigen, die nach den gesetzlichen Vorgaben zu tätigen sind.

Im Ergebnis hat jede Variante ihren Preis. Einzig der Verzicht auf eine Dreifach-Halle (Variante F) würde keine zusätzliche Steuererhöhung nach sich ziehen.

Für die zur Auswahl stehenden Varianten sehen die Steuererhöhungen wie folgt aus:

A Geplantes Projekt zusätzlich 0.15 Einheiten
E Zweckbau Skaterpark mit Tiefgarage zusätzlich 0.10 Einheiten
G Halle unter dem Fussballplatz mit Tiefgarage zusätzlich 0.15 Einheiten

Diese Steuermittel müssten zusätzlich zur Steuererhöhung verlangt werden, die für den Ausgleich des strukturellen Defizits notwendig wird.

Weiterführende Informationen

Auf www.heiden.ch/gerbe ist ein umfangreiches Dossier mit weiteren Informationen aufgeschaltet.

Öffentliche Orientierungsversammlung

Am Mittwoch, 21. Februar 2024, ab 19.30 Uhr, im Kursaal, findet eine öffentliche Orientierungsveranstaltung zur bevorstehenden Konsultativabstimmung statt.

 

pd/jos