Im November wurde aus der Bevölkerung die Idee einer Halle unter dem Fussballplatz Gerbe ein-gebracht. Die Beurteilung durch Fachleute lag kurz vor Weihnachten vor: Diese Variante samt Tiefgarage mit rund 50 Parkplätzen ist möglich und bezahlbar. Die Zufahrt würde über die Asylstrasse erfolgen; die Asylhalle müsste abgerissen werden.
Verschiebung des Abstimmungstermins
Der Gemeinderat möchte der Bevölkerung genügend Zeit für eine Beurteilung und Diskussionder vorgeschlagenen Varianten geben. Deshalb verschiebt er die Konsultativabstimmung auf den 7. April 2024 zu verschieben.
Der weitere Verlauf des Geschäftes ist davon nicht betroffen: Der Gemeinderat muss bis Ende Juni 2024 entscheiden, wie es weitergehen soll. Dieser Termin ist zwingend, da diese Entscheidung Einfluss auf die kommende Voranschlags- und Finanzplanung hat.
So wird abgestimmt
In der Konsultativabstimmung werden zwei Fragen gestellt: In der ersten Abstimmungsfrage soll geklärt werden, ob eine Dreifach-Halle erstellt werden soll. Diese Frage ist mit «Ja» oder «Nein» zu beantworten.
Für den Fall, dass in der ersten Abstimmungsfrage der Bau einer Dreifach-Halle bejaht wird, kann in der zweiten Abstimmungsfrage die bevorzugte Variante gewählt werden, wobei nur eine Wahlmöglichkeit besteht. Die zweite Frage kann auch von den Stimmberechtigten beantwortet werden, die bei der ersten Abstimmungsfrage mit «Nein» gestimmt haben.
Die Projektgruppe und der Gemeinderat kamen zum Schluss, die neue Variante der Halle unter dem Fussballplatz samt Tiefgarage (Variante G) zusammen mit dem geplanten Projekt (Variante A) und dem Zweckbau Skaterpark mit Tiefgarage (Variante E) der Bevölkerung als Auswahloptionen zu unterbreiten.
Sollte in der ersten Abstimmungsfrage das «Nein» dominieren, würde die bestehende Sporthalle Gerbe rasch saniert. Für die Asylhalle würde mittelfristig ein Projekt erarbeitet (Variante F).
Finanzierung
Die Gemeinde Heiden muss sich bei jeder der präsentierten Varianten zusätzlich verschulden. Deshalb wird das Budget der Gemeinde mit den zusätzlichen Zinskosten für das benötigte Fremdkapital belastet werden. Ebenso sind die Abschreibungen zu berücksichtigen, die nach den gesetzlichen Vorgaben zu tätigen sind.
Im Ergebnis hat jede Variante ihren Preis. Einzig der Verzicht auf eine Dreifach-Halle (Variante F) würde keine zusätzliche Steuererhöhung nach sich ziehen.
Für die zur Auswahl stehenden Varianten sehen die Steuererhöhungen wie folgt aus:
A | Geplantes Projekt | zusätzlich 0.15 Einheiten |
E | Zweckbau Skaterpark mit Tiefgarage | zusätzlich 0.10 Einheiten |
G | Halle unter dem Fussballplatz mit Tiefgarage | zusätzlich 0.15 Einheiten |
Diese Steuermittel müssten zusätzlich zur Steuererhöhung verlangt werden, die für den Ausgleich des strukturellen Defizits notwendig wird.