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Region Vorderland
22.01.2024
19.06.2024 16:33 Uhr

Freispruch für SVP-Regierungsratskandidat Christof Hartmann

Kantonsrat und Regierungsratskandidat Christof Hartmann wurde freigesprochen.
Kantonsrat und Regierungsratskandidat Christof Hartmann wurde freigesprochen. Bild: svp.ch
Der ehemalige Gemeinderat von Walenstadt, Christof Hartmann, ist vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen worden. Er und sein Anwalt nehmen das Urteil mit Genugtuung zur Kenntnis, wie er in einer Stellungnahme zum Ausdruck brachte.

Am 11. Juni 2015 unterzeichnete Christof Hartmann in seiner damaligen Funktion als Vize-Präsident des Gemeinderats Walenstadt zusammen mit einem Ratskollegen eine Verfügung. Dieser ging ein Gemeinderatsbeschluss voraus. Gegen die schriftlich zugestellte Verfügung wehrte sich ein Privatkläger und bezichtigte Christof Hartmann und weitere Gemeinderatsmitglieder des Amtsmissbrauchs. Dies, obwohl Christof Hartmann die Verfügung von Amtes wegen unterzeichnen musste.

Erleichterung bei Hartmann

Am Dienstag, 16. Januar 2024, wurde der Vorwurf des Privatklägers am Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland verhandelt. Der Angeklagte wurde heute Montag, 22. Januar 2024, wie von Beginn weg angenommen freigesprochen. «Ich war mir nie einer Schuld bewusst. Daher ist der Freispruch für mich keine Überraschung. Dennoch bin ich dankbar, dass jetzt Klarheit besteht», sagt Christof Hartmann nach der mündlichen Verkündung des Freispruchs. Er habe stets volles Vertrauen in den Schweizer Rechtsstaat gehabt und ist nun dankbar, dass die Anschuldigung vom Tisch ist.

Den Freispruch erachtet Christof Hartmann nicht nur als Sieg für sich, sondern vor allem für das gelebte Kollegialitätsprinzip der Gemeindebehörden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Gegenpartei hat die Möglichkeit, gegen den Freispruch von Christof Hartmann Rechtsmittel zu ergreifen.

pd/jos