Home Region Rheintal Sport Magazin Schweiz/Ausland Agenda
Oberriet
01.09.2023

Höhere Strompreise in Oberriet

Bild: oberriet.ch
Auch die Elektrizitätsversorgung Oberriet (EVO) muss die Strompreise für das kommende Jahr 2024 erhöhen.

Gegenüber dem aktuellen Jahr verändern sich die einzelnen Komponenten des Strompreises per 1. Januar 2024 wie folgt:

Netznutzungstarife

Der von der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid erhobene Tarif für die Systemdienstleistungen (SDL) wird um 0.29 Rappen auf 0.75 Rappen pro Kilowattstunde erhöht. Zudem müssen neu die Kosten für die Stromreserven des Bundes bezahlt werden. Der Bund hat verschiedene Massnahmen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit ergriffen. Hierzu gehörten unter anderem die Wasserkraftreserve, die Reservekraftwerke und die Notstromgruppen. Entsprechend der Verordnung zur Wasserkraftreserve (WResV) des Bundes werden diese Kosten über die Swissgrid auf Basis der Netznutzung auf den Endkunden überwälzt. Die Kosten für diese neue Abgabe belaufen sich auf 1.20 Rappen pro Kilowattstunde.

Die Netznutzungskosten des nationalen Übertragungsnetzes steigen ebenfalls an. Die Vorliegernetzkosten der EVO steigen deshalb durchschnittlich um rund 11%. All diese Kostensteigerungen liegen ausserhalb des Einflussbereiches der EVO. Die anrechenbaren Netzkosten der EVO selber erhöhen sich ebenfalls. Unter anderem sind höhere Kapitalkosten (WACC), Mehrkosten für die Bewertung der Wirkverluste im eigenen Netz, sowie höhere Betriebskosten die relevanten Einflussgrössen. Die Netznutzungstarife für alle Kundenkategorien werden per 01.01.2024 zwischen 0.1 Rappen und 0.6 Rappen je Kilowattstunde angehoben.

Energieliefertarife

Aktuell hat sich der Energiemarkt wieder etwas beruhigt, was sich jedoch erst für das Lieferjahr 2025 in den Energiepreisen niederschlagen dürfte. In den Energiepreisen ab 01.01.2024 zeigt sich vor allem eine Korrektur der saisonalen Tarife. So sinken gar die Energiepreise Sommer Normallast T1 um 0.1 Rappen je Kilowattstunde. Die Winterpreise steigen im Gegenzug nochmals merklich an. Abgaben an Bund und Gemeinwesen Der Netzzuschlag nach Artikel 35 des Energiegesetzes bleibt unverändert auf dem Maximalbetrag von 2.30 Rappen pro Kilowattstunde. Ebenfalls unverändert bleiben die Abgaben an das Gemeinwesen.

pd/rheintal24.ch