Die bisherige Geschichte der Eichberger 5G-Verweigerung ist ja bekannt: Die von der Swisscom geplante Mobilfunkantenne war ursprünglich auf einem Mehrfamilienhaus im Eichpark vorgesehen. Es wurde an die Gemeinde ein Antrag gestellt, der Gemeinderat möge der Swisscom einen Standort am Hoch-Kapf in einiger Entfernung von Wohnhäusern schmackhaft zu machen. Die Mobilfunkbetreiber zeigten Verständnis und stellten ein entsprechendes Baugesuch. Doch gegen dieses Baugesuch hagelte es mehr als 600 Einsprachen. Martin Kötter, der Wortführer der Mobilfunkgegner, wollte letztlich sogar, dass überhaupt kein 5G-Sender in Eichberg errichtet wird. Und begann mit seinen Mitstreiter Unterschriften für eine Petition in diesem Sinne zu sammeln.
1522 Einwohner und 1107 Unterschriften
Mit überwältigendem Erfolg. Denn es kamen 1107 Unterschriften zustande. In einem Dorf mit gerade einmal 1522 Einwohnern. Da haben augenscheinlich nicht nur stimm- und wahlberechtigte Eichberger unterschrieben. In der Petition wird die Forderung gestellt, «dass der Gemeinderat sich kundig macht und alle kreativen, taktischen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft», um Alternativen zur Mobilfunkantenne zu prüfen.
Die Antennengegner betonen in ihrer Petition, dass es für einen ausreichend guten Handyempfang keine 5G-Antenne brauche. Um diesen zu erreichen, schlagen sie den Ausbau des Glasfasernetzes vor. Es ist anzunehmen, dass der Gemeinderat bei der Problemlösung vorerst diese Variante prüft.
Die Anliegen und das Vorgehen prüfen
Gemeindepräsident Alex Arnold zu dieser für die an die gesetzlichen Vorschriften gebundenen Entscheidungsträger der Gemeinde: «Grundsätzlich ist es erfreulich und zu begrüssen, dass sich die Bevölkerung für ihre Anliegen einsetzt. Wie weit dieser Einsatz gehen darf, möchte ich nicht kommentieren, das wird wohl unterschiedlich beurteilt. Sicher ist, dass es aktuell etwas einseitig aus Eichberg «tönt» und der Gemeinderat hat die Aufgabe zu beurteilen, wie damit umgegangen wird und welche anderen Bedürfnisse im Dorf eben auch noch bestehen, die dem entgegenstehen. Wir werden nun die beiden Anliegen und das weitere Vorgehen dabei prüfen.»