Drei eidgenössische Vorlagen werden am Sonntag vom Stimmvolk angenommen oder abgelehnt. Im Folgenden erläutern wir Ihnen kurz den Inhalt der Vorlagen.
Worüber an diesem Sonntag in der Schweiz abgestimmt wird
Gesetz über die Unternehmensbesteuerung
In der Schweiz sollen neue Regelungen zur Besteuerung von grossen internationalen Unternehmen eingeführt werden. Was würde sich bei einer Annahme der Vorlage ändern? Wird die Vorlage angenommen, kann die Schweiz die neuen Regelungen zur Besteuerung von grossen Unternehmen einführen. Die Mindestbesteuerung wird 2024 eingeführt. Die betroffenen Unternehmen müssen die zusätzlichen Steuern ab dann in der Schweiz zahlen.
Von diesen Steuereinnahmen gehen 25 Prozent an den Bund und 75 Prozent an die Kantone und Gemeinden, in denen die Unternehmen steuerpflichtig sind. Ob die Besteuerung im Marktstaat umgesetzt wird, müssen der Bundesrat und das Parlament noch entscheiden.
Klimaschutzgesetz
Der Klimawandel betrifft die Schweiz stark. Der Klimawandel wird von menschengemachten Treibhausgasen ausgelöst. Diese Treibhausgase entstehen unter anderem, wenn fossile Brennstoffe wie Erdgas und Erdöl verbrannt werden. Diese fossilen Brennstoffe werden z. B. für Strom oder Heizungen genutzt. Sie werden aus dem Ausland importiert. 2019 wurde die Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» eingereicht.
Diese fordert, dass ab 2050 fossile Brennstoffe komplett verboten werden. Das Parlament hat das Klimagesetz als indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative entworfen. Gegen das Klimagesetz wurde das Referendum ergriffen. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.
Was würde sich ändern?
Wird die Vorlage angenommen, wird das Ziel gesetzt, dass die Schweiz bis 2050 klimaneutral werden muss. Die Vorlage beinhaltet unter anderem Folgendes:
• Personen, die Öl-, Gas-, oder Elektroheizungen besitzen, erhalten eine finanzielle Unterstützung, wenn sie auf klimafreundliche Heizungen wechseln.
• Der Bund und die Kantone werden verpflichtet, die Bevölkerung und die Umwelt vor den Folgen des Klimawandels zu schützen.
• Unternehmen erhalten eine finanzielle Unterstützung, um in klimafreundliche Technologien zu investieren.
• Der Bund kann mit AkteurInnen der Finanzbranche wie z. B. Banken oder Pensionskassen verbindliche Vereinbarungen treffen, um zur Klimaneutralität beizutragen.
• Die restlichen Treibhausgase werden aus der Atmosphäre entfernt und sicher eingelagert.
• Die gesamte finanzielle Unterstützung beschränkt sich auf maximal 3.2 Milliarden Franken über zehn Jahre hinweg.
Covid-19-Gesetz
Das Covid-19-Gesetz ist ein dringliches Bundesgesetz. Seit es in Kraft ist, hat das Parlament es mehrfach geändert. Mit der letzten Änderung vom 16. Dezember 2022 wurde beschlossen, dass verschiedene Teile des Gesetzes bis Mitte 2024 gültig bleiben. Betroffen davon sind:
- Import von Medikamenten gegen Covid-19;
- Ausstellen von Covid-19-Zertifikaten;
- Schutzmassnahmen von Arbeitgebenden für besonders gefährdete Arbeitnehmende;
- Auskunft über die Auslastung der Spitalbetten durch die Kantone;
- Förderung der Entwicklung von Medikamenten gegen Covid-19;
- Möglichkeit, die SwissCovid-App wieder zu aktivieren;
- Möglichkeit, die Einreise aus bestimmten Ländern einzuschränken;
- spezielle Regeln für GrenzgängerInnen.
Gegen die Änderungen des Covid-19-Gesetzes vom 16. Dezember 2022 wurde das Referendum ergriffen. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.
Was würde sich ändern?
Werden die Änderungen angenommen, bleiben sie bis Mitte 2024 in Kraft. Werden die Änderungen abgelehnt, treten sie am 16. Dezember 2023 ausser Kraft. Die Änderungen treten dann ausser Kraft, weil es sich beim Covid-19-Gesetz um ein dringliches Bundesgesetz handelt. Es treten nur die Änderungen vom 16. Dezember 2022 ausser Kraft.