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Au
03.03.2023

Wird die Lebensdauer der Brücke Au-Lustenau neu berechnet?

Die Brücke Au-Lustenau geht dem Ende ihrer Nutzungsdauer entgegen
Die Brücke Au-Lustenau geht dem Ende ihrer Nutzungsdauer entgegen Bild: vlk
Im Zuge einer Pressaussendung des Landes Vorarlberg zu Massnahmen zur Entlastung der Bevölkerung vom Verkehr bis zur – in weite Ferne gerückten – Realisierung der S18 Bodensee Schnellstrasse findet sich eine kleine Notiz zur Brücke Au-Lustenau.

Die sogenannte «Friedensbrücke» zwischen Au und Lustenau, die die Hauptverkehrslast des Transitverkehrs zwischen Deutschland bzw. Österreich und der Schweiz zu bewältigen hat, ist in die Jahre gekommen. Eigentlich hat es geheissen, dass das Bauwerk etwa im Jahre 2025 am Ende der Lebensdauer stehe. Jetzt ist alles wieder ein wenig anders, wie aus einer dieswöchigen Presseaussendung der Vorarlberger Landeskorrespondenz hervorgeht.

Vertiefende statische Nachrechnung

Da heisst es wörtlich: «Ebenfalls ist der Prozess für den Ersatz der Brücke Au-Lustenau im Gange. Die bestehende Brücke wird ab Mai 2023 einem Brückenmonitoring unterzogen. Damit kann das Bauwerksverhalten unter verschiedenen Verkehr- und Temperaturbelastungen bestimmt werden. In Verbindung mit einer vertiefenden statischen Nachrechnung kann bis voraussichtlich Ende 2023 über die Notwendigkeit von weiteren Massnahmen entschieden werden.»

Im Klartext: Nachdem aufgrund des Planungsstillstandes aufgrund der absolut stümperhaften Vorgangsweise des Wiener Umwelt- und Verkehrsministeriums in Sache Trassierung der S18 Bodensee Schnellstrasse nicht einmal Planungen zur genauen Situierung und Dimension eines neuen Brückenbauwerks zwischen Lustenau und Au möglich sind, soll die Lebensdauer der bestehenden Brücke augenscheinlich nach hinten verschoben werden.

Reduktion der Verkehrsbelastung

In genannter Presseaussendung ging es hauptsächlich um die durch die Nichtrealisierung der S18 notwendigen Massnahmen zur Reduktion der Verkehrsbelastung und verkehrsbedingten Auswirkungen in der Marktgemeinde Lustenau.

Dem Wunsch der Lustenauer Gemeindevertretung nach einer Temporeduktion auf Landesstraßen werde nachgegangen. Landesrat Marco Tittler verweist darauf, dass derartige Verordnungen seitens der Bezirkshauptmannschaft nur nach klar definierten rechtlichen Vorgaben erfolgen können. Zur Unterstützung der Gemeinden in diesem Bereich hat das Land den Leitfaden «Verträgliche Verkehrsabwicklung auf Landesstraßen in Ortszentren» veröffentlicht. Basierend auf diesem Leitfaden sollen nun mögliche Maßnahmen erhoben und definiert werden.

Notwendige Expertisen

Gleichzeitig werden im Rahmen der eingesetzten Arbeitsgruppe auch die notwendigen Expertisen eingeholt, ob und allenfalls wie eine Ausweitung des Nachtfahrverbotes möglich ist. Des Weiteren werden in Abstimmung mit der Marktgemeinde Lustenau auch Massnahmen zur Verbesserung der sicheren Überquerbarkeit der L 203 erarbeitet. 

rheintal24/gmh/uh/vlk