Die Notwendigkeit, das heutige System aufgrund der Verflechtung von Ressourcen- und Lastenelementen sowie von diversen Parametern zugunsten einer erhöhten Transparenz und Vereinfachung zu revidieren, anerkennt der Gemeinderat Wolfhalden. Das oberste Ziel des Finanzausgleichs, dass sich die Gemeinden hinsichtlich der finanziellen Mittel und als Folge davon auch in Bezug auf die Steuerbelastung annähern, wird jedoch aufgrund der Differenz in den Steuereinheiten verfehlt.
Des Weiteren erachtet er es als problematisch, wenn die Definition der Teilindikatoren des Lastenindexes durch den Regierungsrat in der Finanzausgleichsverordnung erfolgen. Da die Messung der Teilindikatoren grossen Einfluss auf das Ergebnis hat, stellt sich die Frage, ob diese Kompetenz nicht eher beim Gesetzgeber anzusiedeln wäre.
Der Gemeinderat stört sich zudem daran, dass der Kanton im Lastenausgleich die durch ihn zu leistende Ausgleichssumme mit einem effektiven Frankenbetrag von 2 Mio. Franken festgesetzt hat. Dieser willkürliche, statische Fixbetrag wird der Dynamik des Finanzhaushaltes nicht gerecht und lässt das partnerschaftliche Stemmen der Kosten zwischen den Gemeinden und dem Kanton missen.
Gelder aus dem Finanzausgleich müssen aus Sicht des Gemeinderates zweckgebunden sein und von den Nehmergemeinden nicht anderweitig verwendet werden dürfen.
Abschliessend ist der Gemeinderat der Ansicht, dass die Ergebnisse aus der Analyse aller Finanzströme für eine Gesamtbeurteilung des Finanzausgleichsgesetzes vorliegen müssen, damit auch Entwicklungen von bereits absehbaren Gesetzesänderungen und den daraus resultierenden finanziellen (Mehr-)Belastungen einbezogen werden können.