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Walzenhausen
23.01.2023
19.06.2024 16:10 Uhr

Kein Strafverfahren gegen «schwarzen» Jodler

Faschingsscherz oder strafbare Rassendiskriminierung?
Faschingsscherz oder strafbare Rassendiskriminierung? Bild: Tages-Anzeiger
Bei einer Fasnachts-Stubete hatte sich ein Jodler des Jodelchörlis eine Kraushaarperücke aufgesetzt und das Gesicht schwarz gemalt. Was dem Chörli den Vorwurf eines Rassismus-Eklats einbrachte und Erhebungen darüber veranlasste, ob ein möglicher Straftatbestand vorliege. Jetzt wurden die Ermittlungen ohne Anklage eingestellt.

Es sollte nur ein Faschingsscherz sein, als bei einem Auftritt des Walzenhausener Jodelchörlis, das ein Appenzeller Traditionslied sang, auf einmal ein im Gesicht schwarz angemalter und eine Kraushaarperücke sowie Trommel und Bastrock tragendes Chormitglied zum Auftritt dazukam. Was natürlich in unserer erregungslabilen Gesellschaft gleich dazu führte, dass man unterstellte, dass mit diesem Auftritt eine Diskriminierung der schwarzen Bevölkerung verbunden sein sollte. Dass es sich um «Blackfacing» handle. So heisst der Vorwurf, wenn sich Weisse schminken, um Schwarze darzustellen.

Geschmacklos und rassistisch

So nannte denn auch die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) reflexartig die Vorführung «eindeutig geschmacklos und rassistisch. Mit der Darbietung und Verkleidung werden kolonial-rassistische Stereotype wiedergegeben und schwarze Personen zur allgemeinen Belustigung herabgesetzt». Die zuständigen Strafbehörden, so die EKR, sollen einen möglichen Straftatbestand prüfen.

 

Tatsächlich eröffnete die Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell Ausserrhoden ein Strafverfahren, das jetzt eingestellt worden sei. So berichtet es die SonntagsZeitung. Zwar habe sich der Auftritt des Jodlers «typischer Elemente des «Blackfacings» bedient, der Darsteller habe sich aber nicht rassistisch oder abwertend über Afrikaner geäussert. «Im Kontext der Fasnacht ist der Tatbestand der Rassendiskriminierung nicht per se erfüllt.»

rheintal24/gmh/uh