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Vorarlberg
24.10.2022

Zehnjährige gefesselt, geknebelt und vergewaltigt

Das Geschehene wird das Kind sein Leben lang verfolgen
Das Geschehene wird das Kind sein Leben lang verfolgen Bild: tag24.de
Da tun sich die Abgründe abartigen menschlichen Tuns auf. In Feldkirch kam es zu einer Gerichtsverhandlung gegen einen 29-Jährigen, der ein zehnjähriges Mädchen über das Internet angelockt, und dann gefesselt, geknebelt und brutal vergewaltigt hat.

Es war Kommissar Zufall, der diesen Fall aufdeckte und den Angeklagten in die Fänge der Justiz trieb. Den bei einer Verkehrskontrolle wurde der 29-Jährige, der gar keinen Führerschein besitzt angehalten. Dabei ist er durch höchst dubiose Gegenstände, die er im Kofferraum mit sich führte aufgefallen.

Kinderpornographisches Material

Die Polizisten fanden zu ihrer Überraschung Sexspielzeug, aber auch diverse Foltergeräte, wie Zangen und Nadeln, Klebeband und kinderpornographisches Material sowie gedruckte Anleitungen zum Thema «Quälen». Ausserdem ein Blatt mit den persönlichen Daten eines zehnjährigen Vorarlberger Mädchens.

Im Landesgericht Feldkirch wurde am Montag das Urteil verkündet Bild: vol.at

Wie sich herausstellte, hatte der Perverse das Kind im Internet unter der erfundenen Identität einer Neunjährigen kennengelernt und sich dessen Vertrauen erschlichen. Dieser Chatverkehr und die Daten konnten durch die Ermittler rückverfolgt und erfasst werden, so dass dem Angeklagten angesichts der erdrückenden Beweise nichts überblieb, als sich geständig zu zeigen.

Drohungen und Einschüchterungen

Doch was die Kriminalisten rekonstruierten, war noch viel schlimmer. Zunächst setzte der Mann auf die Einschmeicheltaktik, dann aber bald auf Drohungen. Laut der Anklage hatte er das Mädchen schliesslich so eingeschüchtert, dass es ihm in eine angemietete Wohnung folgte.

Gerichtspsychiater Dr. Reinhard Haller: «Der Angeklagte war zurechnungsfähig» Bild: WDR

Dort geschahen dann Abscheulichkeiten sondergleichen. Der Unhold fesselte, knebelte und vergewaltigte das wehrlose Mädchen und filmte dabei alle seine Untaten. Laut Gerichtspsychiater Reinhard Haller war der Mann zurechnungsfähig, wenn auch bar jeder Empathie und sehr gefährlich.

Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher

Deshalb wurde er vom Schöffensenat in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. 13 von 15 möglichen Jahren wurden ausgesprochen. Zunächst kommt der Mann in den Massnahmenvollzug, gilt er nach 13 Jahren immer noch als gefährlich, kann er theoretisch lebenslänglich angehalten werden. Hat er einen Teil dort verbüsst und wird in eine Justizanstalt überstellt, wird die Zeit in der Psychiatrie angerechnet, und er wird nach 13 Jahren aus der Haft entlassen. Dem Opfer wurden 20.000 Euro zugesprochen.

 

In der Urteilsbegründung wies der Vorsitzende Martin Mitteregger auf die Gefahren des Internets hin und appellierte an Eltern, auf der Hut zu sein. «Man weiss nie, wer hinter den Fantasienamen steckt und es treiben sich auch etliche Pädophile in diesen sozialen Medien herum", so Mitteregger. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

rheintal24/gmh/uh