Es würden für den seitens der Gemeinde für den Bau einer Moschee samt islamischen «Kulturzentrum» nur noch die Unterschriften von Gemeinde und Moscheebetreiberin ATIB fehlen, um die benötigte Fläche für «publikumsintensive Veranstaltungen» in der nächsten Sitzung der Lustenauer Gemeindevertretung beschliessen zu können.
Auflagen für den Moscheebetreiber
In diesem Vertrag werden die Auflagen für den Moscheebetreiber klar definiert. So wird seitens der Gemeinde ein langfristiger Pachtvertrag für dreissig Parkplätze auf einem in der Nähe liegenden Privatgrund verlangt. Dazu die Regelung der Zu- und Abfahrt und ein Massnahmenpaket für die Förderung von öffentlichem Verkehr und Radverkehr um zu dem islamischen Kulturzentrum zu gelangen. Dazu werden Halte- und Parkverbote auf umliegenden Strassen verfügt.