Der Täter wurde im Verfahren als psychisch beeinträchtigt und gefährlich eingestufte. Aber bei der Tat sei der 24-Jährige zurechnungsfähig. Er wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Unbekannter Passantin Messer in den Rück gerammt
Der Angeklagte stach am Abend des 11. April 2021 in der Harder Landstrasse im Vorbeifahren mit seinem Rad einer 28-jährigen Fussgängerin von hinten ein Küchenmesser mit einer zwölf Zentimeter langen Klinge vier Zentimeter tief in den Rücken. Die Passantin kam körperlich mit leichten Verletzungen davon.
Der medizinische Gerichtsgutachter Walter Rabl sagte aus, es sei ein Zufall gewesen, dass nicht wenige Zentimeter daneben eine Stelle getroffen worden sei, mit dem der Brustraum mit Herz und Lunge eröffnet worden wäre. Dann hätte der Messerstich auch tödlich enden können.