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Vorarlberg
07.10.2022

Versuchter Mord: 13 Jahre Haft

Der velofahrende Täter stach im Vorüberfahren einer ihm unbekannten Frau ein Messer in den Rücken
Der velofahrende Täter stach im Vorüberfahren einer ihm unbekannten Frau ein Messer in den Rücken Bild: zvg
Schon im März war ein 24-Jähriger der 2021 einer ihm unbekannten Fussgängerin ein Messer in den Rücken gestossen hatte, am Landesgericht Feldkirch zu 13 Jahren verurteilt worden. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig, wie der Oberste Gerichtshof feststellte.

Der Täter wurde im Verfahren als psychisch beeinträchtigt und gefährlich eingestufte. Aber bei der Tat sei der 24-Jährige zurechnungsfähig. Er wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Unbekannter Passantin Messer in den Rück gerammt

Der Angeklagte stach am Abend des 11. April 2021 in der Harder Landstrasse im Vorbeifahren mit seinem Rad einer 28-jährigen Fussgängerin von hinten ein Küchenmesser mit einer zwölf Zentimeter langen Klinge vier Zentimeter tief in den Rücken. Die Passantin kam körperlich mit leichten Verletzungen davon.

Der medizinische Gerichtsgutachter Walter Rabl sagte aus, es sei ein Zufall gewesen, dass nicht wenige Zentimeter daneben eine Stelle getroffen worden sei, mit dem der Brustraum mit Herz und Lunge eröffnet worden wäre. Dann hätte der Messerstich auch tödlich enden können.

Rache an Frauen

Der Angeklagte habe es in Kauf genommen, dass sein Opfer sterben könnte, meinte Staatsanwältin Konstanze Manhart. Aus Rache an Frauen, die ihn in seinem Leben seelisch verletzt hätten, habe der Arbeits- und Obdachlose auf die ihm unbekannte Frau eingestochen. Der Angeklagte gab an, er habe die Frau nur verletzen wollen.

Gerichtspsychiater Reinhard Haller sagte, der Angeklagte sei zur Tatzeit eingeschränkt zurechnungsfähig gewesen. Er sei psychisch beeinträchtigt, wegen übermäßigen Cannabiskonsums und seines Hyperaktivitätssyndroms. Ohne Behandlung sei er gefährlich. Als Psychiatriepatient habe er Mordfantasien gegen Frauen geäußert.

Erschwerende wertete das Geschworenengericht etwa die heimtückische Tatbegehung. Von hinten habe er auf eine ahnungslose Frau eingestochen, so Richter Gschwenter.

rheintal24/gmh/uh