Entgegen der ersten Angaben der Betreiber handelte es sich dabei um hochprozentigen THC-haltigen Drogenhanf und nicht um erlaubte CBD-Pflanzen. Dies ergaben Untersuchungen des Kompetenzzentrums Forensik der Kantonspolizei St. Gallen.
In der Folge wurden unter der Regie der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden in Zusammenarbeit mit anderen kantonalen Staatsanwaltschaften und Polizeikorps weitere umfangreiche polizeiliche Ermittlungen getätigt. Diese ergaben, dass fünf Personen niederländischer Herkunft für die Herisauer Anlage verantwortlich sind.