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Vorarlberg
20.09.2022

Mit Jogginghose in Arrestzelle erhängt

In einer solchen Arrestzelle hat sich der 63-Jährige erhängt
In einer solchen Arrestzelle hat sich der 63-Jährige erhängt Bild: VN / Steurer
Ein 63-jähriger Tatverdächtiger erhängte sich in der Nacht von Montag auf Dienstag selbst in einer Arrestzelle der Landespolizeidirektion Vorarlberg. Zuvor hatte einen Einbruchsdiebstahl in Lauterach gestanden.

Nach mehreren Geschäftseinbrüchen im Vorarlberger Unterland wurden in letzter Zeit von der Polizei gezielte Überwachungsmassnahmen durchgeführt. In deren Zuge konnte in den frühen Morgenstunden am Montag ein 63-jähriger amtsbekannter Mann aus Bregenz unmittelbar nach der Begehung eines Einbruchsdiebstahls in Lauterach festgenommen werden.

Wiederbelebungsmassnahmen zu spät

Im Fahrzeug des Tatverdächtigen konnte ein aus dem Geschäft gestohlener Tresor sichergestellt werden. Der Mann zeigte sich daher bei der Vernehmung geständig, die Tat in Lauterach begangen zu haben. Er wurde vorläufig zur weiteren Klärung des Sachverhaltes im Arrest der Landespolizeidirektion angehalten. In der Nacht auf Dienstag wurde gegen 04.00 Uhr morgens im Zuge einer routinemässigen Kontrolle festgestellt, dass sich der 63-jährige Mann mit seiner Jogginghose in seiner Zelle erhängt hatte. Sofortige Wiederbelebungsmassnahmen kamen zu spät.

Trotz sofort eingeleiteter Erste-Hilfe-Massnahmen konnte der hinzugezogene Notarzt nur mehr den Tod des Mannes feststellen. Es konnten keinerlei Hinweise auf Fremdverschulden festgestellt werden. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch ordnete die gerichtsmedizinische Obduktion des Leichnams an.

Gürtel oder Schnürsenkel weggenommen

Wie das passieren konnte? Es werde zwar den in den Arrestzellen eingeschlossenen Personen alle für einen Selbstmord in Frage kommenden Utensilien, wie Gürtel oder Schnürsenkel abgenommen, aber man belasse ihnen die Kleidung. So die entsprechende Auskunft des Pressesprechers der Polizei Wolfgang Dür. Eine Videoüberwachung sei nicht vorhanden. Die Arrestzellen würden wiederkehrend kontrolliert. «Aber nicht jede halbe Stunde, denn dann müsste man das Licht einschalten und die Inhaftierten kämen nicht zum Schlaf.»

rheintal24/gmh/uh/vlpd