Für die auch bei vielen Schweizer Ausflüglern beliebten Bregenzer Seepromenade gibt es eine Verordnung der Stadt, die das Campen dort verbietet. Zuwiderhandlungen werden mit Verwaltungsstrafen gebüsst. So auch die obdachlose Frau, die sich seit Wochen mit ihrem selbstgebastelten Hüttenzelt auf den Grünflächen am See häuslich eingerichtet hat.
„Wir werden niemanden entfernen“
Was bisher wenig nützt. Stadtpolizei und Bezirkshauptmannschaft würden beide auf das Rathaus verweisen. So schreibt es das Onlineportal vol.at. Und im Rathaus wisse man natürlich von diesem Fall: "Sie ist eine Aussteigerin und sieht es nicht ein, dass sie weggehen soll. Man kann nicht wirklich etwas machen, außer man trägt sie weg, aber die Bezirkshauptmannschaft oder Stadt wird niemanden entfernen".