Der österreichische Gesundheitsminister Johannes Rauch hat heute Dienstag in einer Pressekonferenz verkündet, dass die in Österreich derzeit noch im lebensnotwendigen Handel und in Öffis geltende Maskenpflicht ab 1. Juni für vorerst drei Monate ausgesetzt wird. Wie auch die an und für sich beschlossene Impfpflicht. In Spitälern und Heimen müssen die Menschen weiterhin maskiert unterwegs sein.
Aussetzung der Maskenpflicht ennet des Rheins ab 1. Juni
Schutz vulnerabler Personen
Seit dem letzten grossen Lockerungsschritt Mitte April galt die FFP2-Pflicht - zum Schutz vulnerabler Personen - nur noch in geschlossenen Räumen von Krankenanstalten und Heimen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis, im Kundenbereich des lebensnotwendigen Handels, im Parteienverkehr der Verwaltungsbehörden und in Einrichtungen zur Religionsausübung außerhalb von Messen. Rauch teilte nun mit, dass diese Maskenpflicht ab 1. Juni für vorerst drei Monate "vorläufig pausieren" wird. Nur in vulnerablen Settings wie Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen bleibt sie aufrecht.
Rauch und Edtstadler begründeten die Befristung auf drei Monate damit, dass noch nicht das Ende der Pandemie da sei. Die Pandemie verschaffe uns nur eine "Atempause". Man müsse davon ausgehen, dass die Maske im Herbst wieder notwendig werden könne. Alle Szenarien gingen davon aus, dass im Herbst neue Schutzmaßnahmen nötig sein könnten, sagte Rauch.