Sachen gibt´s, die gibt´s gar nicht. Die Vorgeschichte: Eine junge 22-jährige Frau landet des Nächtens nicht bei ihrem Freund im gemeinsamen Schlafzimmer, sondern bei einem 28-Jährigen für einen One-Night-Stand.
Als abgängig gemeldet
Ihr Freund machte sich Sorgen, als sie nicht nach Hause kam und meldete seine Lebensgefährtin bei der Polizei als abgängig. Um keine Probleme mit ihrem Freund zu bekommen, erfand die junge Frau eine Vergewaltigung, die sie bei der Einvernahme durch die Polizei nach Informationen der «Neuen Vorarlberger Tageszeitung» gleich in zwei Versionen schilderte.
Zunächst behauptete sie, bei nächtlichen Nachhauseweg in eine Wohnung verschleppt und dort zum Sex gezwungen worden zu sein. Später gab sie zu Protokoll, sie sei von dem Unbekannten im Freien vergewaltigt worden zu sein. Bei einer gynäkologischen Untersuchung im Krankenhaus wurde das Sperma des One-Night-Partners gefunden.
Verschiedene Versionen der Seitenhüpferin
Aufgrund der verschiedenen Versionen der Seitenhüpferin war die Sache dann doch gleich aufgeklärt. Und ein Strafverfahren wegen falscher Beweisaussage und Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung in Gang gesetzt worden, das diese Woche mit einer Verurteiliung der bis dahin unbescholtenen 22-Jährigen zu einer Geldstrafe von 2´100 Euro, was 420 Tagsätzen zu je 5 Euro entspricht.
Richter Böhler begründete das Urteil, dahingehend, dass trotz der Unbescholtenheit der Angeklagten keine teilbedingte Strafnachsicht möglich gewesen sei. Denn die Justiz sei auf wahrheitsgemäss aussagende Zeugen angewiesen.