Schon 2021 hatte der Verein ATIB seine Pläne zur Errichtung einer Moschee samt 20 Meter hohem Turm in der direkt an die Schweiz angrenzenden Gemeinde Lustenau vorgestellt. Woraufhin die Gemeindevertretung die Gemeindeverwaltung unverzüglich beauftragte, einen Verordnungsentwurf für eine entsprechende Änderung des Zonenplans zu erarbeiten. Zur Information: Lustenau hat bei einer Gesamtbevölkerung von rund 22´500 Personen einen muslimischen Bevölkerungsanteil von rund 15 Prozent
Lustenauer Moschee braucht Sonderwidmung
Besondere Zonenwidmung für Veranstaltungsstätten
Die Lustenauer Gemeindevertretung hat bei donnerstäglichen Sitzung, jetzt diesen Verordnungsentwurf nach § 16b Raumplanungsgesetz über die Errichtung von publikumsintensiven Veranstaltungsstätten in Kern-, Wohn- und Mischgebieten beschlossen (25 Prostimmen ÖVP/FPÖ: 11 Gegenstimmen (Grüne, NEOS, SPÖ und HaK).
Damit bedürfen im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Lustenau publikumsintensive Veranstaltungsstätten in Kern-, Wohn- und Mischgebieten einer Widmung als «besondere Fläche nach § 16b Abs 5 RPG».
Kulturzentrum mit Moschee
Die ATIB plant den Neubau eines Kulturzentrums mit Moschee in der Tavernhof- bzw Reichshofstrasse. Das Kulturzentrum KUM nach den Plänen der Architekten Jochen Specht und Kemal Cansiz soll neben einer Moschee ein Restaurant, Geschäftslokale, Seminarräume, einen Mehrzweckraum für Veranstaltungen und einen öffentlichen Freiraum mit einem 20 m hohen Turm umfassen.
Bürgermeister Kurt Fischer trug den Antragstext vor und bat die Gemeindevertretung, den Beschluss zu fassen, damit die Gemeindepolitik aktiv an der Beurteilung des Projekts mitarbeiten könne. Es gebe berechtigte Fragen zu diesem Quartier, die seit 2003 nicht befriedend gelöst worden seien, vor allem der Verkehr. Hier sei die Gemeindepolitik gefordert, gemeinsam mit den Anrainern und der ATIB eine bestmögliche Lösung zu finden.
Raumplanerisches Instrument
Die Gemeinderätin für Zusammenleben, Eveline Mairer von den Grünen, kritisierte die Vorgehensweise als «reine Anlassgesetzgebung», um politischen Einfluss zu nehmen. Man sei bereits seit drei Jahren mit der ATIB in einem gemeinsamen Prozess, «jetzt auf der Zielgerade das zu ändern, finde ich nicht fair und nicht dem Zusammenleben zuträglich». Bürgermeister Kurt Fischer entgegnete, man habe schon im Masterplan Siedlungsentwicklung aus 2017 darauf hingewiesen, dass dieses Instrument bei raumplanerisch herausfordernden Projekten zum Einsatz kommen könne.
Ein Antrag auf Vertagung und Weiterbehandlung nach Abschluss des laufenden Bauverfahrens fand nicht die erforderliche Zustimmung. Nun geht der beschlossene Verordnungsentwuf zur Genehmigung an das Amt der Landesregierung. Ausserdem wird der Entwurf samt Erläuterungsbericht vier Wochen zur Einsicht auf der Lustenauer Homepage unter www.lustenau.at/kundmachungen veröffentlicht, während dieser Zeit ist auch eine persönliche Einsichtnahme im Bauamt möglich. Im Anschluss daran ist ein zweiter Beschluss der Gemeindevertretung notwendig, dieser soll in der Märzsitzung gefasst werden.