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Vorarlberg
28.01.2022

Wahlhelferin wegen Wahlfälschung verurteilt

Die Wahlhelferin musste sich am Bezirksgericht Bludenz verantworten
Die Wahlhelferin musste sich am Bezirksgericht Bludenz verantworten Bild: de.wikipedia.org
Bei der Bürgermeisterstichwahl im September 2020 war es in der Stadt Bludenz zu Malversationen mit Wahlkarten gekommen. Die Täterin zeigte sich im Strafprozess teilweise geständig und wurde schuldig gesprochen.

Nein, nicht nur in den USA, wo sogar ein gewählter Präsident namens Trump versuchte, auf die Korrektheit einer Wahl Einfluss zu nehmen, sondern auch im beschaulichen Alpenstädtchen Bludenz wurde versucht, ein Wahlergebnis zu verfälschen. Mit getürkten Stimmzetteln.

Seltsame Vorgänge bei der Wahl

Im September 2020 war es bei der Bürgermeisterstichwahl, bei der ein äusserst knappes Ergebnis vorausgesagt worden, zu seltsamen Vorgängen gekommen. Wähler, die am Wahltag ins Wahllokal wollten, erfuhren dort, dass sie zur Stimmabgabe nicht mehr berechtigt waren, weil sie bereits per Wahlkarte abgestimmt hätten.

Bild: kurier.at

Die Betroffenen gaben jedoch an, nie eine Wahlkarte beantragt zu haben. Bei den Nachforschungen durch die Wahlbehörde und die Kriminalpolizei erwiesen sich Unterschriften auf zumindest vier Wahlkartenanträgen oder Vollmachten mutmasslich als gefälscht. Insgesamt wurde gegen 20 Personen ermittelt.

Urkundenfälschung, Wahlbehinderung und einiges mehr

So kam es denn am Donnerstag zu einem Strafprozess gegen eine Wahlhelferin des «Teams Mario Leiter». Pikant: der Kandidat Mario Leiter war damals der Leiter der Stadtpolizei Bludenz und kandidierte gegen seinen damaligen Chef.

Der Angeklagten wurde unter anderem Urkundenfälschung, Wahlbehinderung, Fälschung bei einer Wahl sowie Fälschung von Wahlunterlagen zur Last gelegt. Die Angeklagte hatte angeblich im Auftrag von Wählern deren Wahlkarten und Stimmunterlagen bei der städtischen Wahlbehörde entgegengenommen.

In einigen Fällen hat die «Wahlhelferin» dann ihre Funktion wohl zu wörtlich empfunden. Sie hat die Stimmzettel bereits im Vorfeld selbst ausgefüllt und den betreffenden Wählern die Wahlkarte verschlossen zur Unterschrift vorgelegt. Sie habe dies im Glauben getan, im Sinne der Stimmberechtigten zu handeln.

Drei Monate Haft auf drei Jahre bedingt

«Wohin es führt, wenn wir solche Vergehen bagatellisieren, wissen wir», erklärte Richter Alexander Frick nach Angaben der Vorarlberger Nachrichten bei der Urteilsverkündung. So sei das Wahlrecht als heilig hochzuhalten und nicht zu unterwandern. Weshalb die Angeklagte zu drei Monaten Haft verurteilt wurde. Allerdings bedingt auf drei Jahre. Sollte sie sich in dieser Zeit nichts zuschulden kommen lassen, muss sie die Haft nicht antreten.

rheintal24/gmh/uh