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Vorarlberg
24.01.2022

Freie Fahrt nach Österreich für Geboosterte

Die PCR-Testpflicht gilt nach wie vor für alle, die «nur» genesen oder zweifach geimpft sind
Die PCR-Testpflicht gilt nach wie vor für alle, die «nur» genesen oder zweifach geimpft sind Bild: shutterstock.com
Mit der neuesten Novelle zur Covid-19-Einreiseverordnung hat Österreich die Liste der Virusvariantengebiete komplett zusammengestrichen. Damit enfällt das Testerfordernis für Geboosterte aus den Omikron-Vorreiterstaaten.

Mit der Streichung aller vierzehn bisher auf der Liste der Virusvariantengebiete befindlichen Staaten, darunter die Omikron-«Vorreiterstaaten» Grossbritannien, Dänemark, Niederlande und Norwegen, brauchen geboosterte Personen aus aller Herren Länder kein aktuelles negatives PCR-Testergebnis mehr vorzeigen. Wohl aber gilt die PCR-Testpflicht nach wie vor für alle, die «nur» genesen oder zweifach geimpft sind.

Liste der Virusvariantengebiete

Die neuen Regeln gelten auch für die Reisenden aus Südafrika und neun weiteren Staaten aus dem südlichen Teil Afrikas, die unmittelbar nach dem ersten Auftauchen der Omikron-Variante in ihren Ländern auf die Liste der Virusvariantengebiete gesetzt worden waren.

Grund für die Lockerung ist, dass Omikron mittlerweile auch in Österreich die vorherrschende Coronavirus-Variante ist. Mit der Novelle werden die Gültigkeit der Verordnung um einen weiteren Monat - bis 28. Februar - verlängert. Ihre sonstigen Bestimmungen bleiben unverändert. Von einigen Ausnahmen, etwa für den Berufsverkehr, abgesehen, lässt Österreich weiterhin nur vollständig Geimpfte und Genesene einreisen. Wenn sie keine Drittimpfung haben, brauchen sie einen maximal 48 Stunden alten PCR-Test.

rheintal24/gmh/uh/apa