Nach Informationen von vol.at stand dieser Woche ein ehemaliger Geschäftsführer eines Bregenzer Pflegeheims vor dem Strafrichter. Die Anklage lautete auf Untreue und Urkundenfälschung sowie betrügerische Krida. Strafrahmen hierfür sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis.
Sich selbst ohne Genehmigung Gehalt erhöht
Weshalb erfolgte die Anklage? Der «böse Bube» hatte sich als Geschäftsführer des Pflegeheims sein Gehalt von 5´200 (14 x jährlich) ohne Bewilligung der übergelagerten Gremien um ein paar hundert Euro erhöht. Das Delikt der Untreue sei nach Ansicht des Richters auch dadurch begangen worden, dass der Angeklagte ohne dienstliche Notwendigkeit und ohne Anfrage beim Beirat ein Dienstauto angeschafft und dieses weit überwiegend für private Zwecke verwendet hatte.
Das Delikt der «betrügerischen Krida» sah der Richter dadurch verwirklicht, dass der Angeklagte seine betreibungsamtliche Gehaltspfändung nicht akzeptiert hat und sich weiterhin sein volle Gehalt auszahlen liess.
Master-Abschluss frei erfunden
Und schliesslich wurde der Herr Geschäftsführer auch wegen Urkundenfälschung für schuldig erkannt. Hatte er doch bei seiner Bewerbung auf den Posten des Geschäftsführers einen universitären Master-Abschluss vorgelegt, der sich als gefälscht herausstellte. Zudem schrieb er sich nach seiner Entlassung noch selbst sein eigenes Dienstzeugnis. Samt Stempel und Rückdatierung.
Bisher unbescholten, hat dieser 44 Jahre alte Problembär einen sehr milden Richter gefunden. Gerade einmal eine bedingte, also nicht zu verbüssende Haftstrafe von vier Monaten und eine unbedingte, also sofort zu bezahlende Geldstrafe in Höhe von 1´440 Euro (360 Tagessätze á 4 Euro). Sowohl der Anwalt des Angeklagte als auch die Staatsanwältin haben das Urteil akzeptiert.