Am Montag soll im österreichischen Parlament eine Verordnung verabschiedet werden, die bereits am Dienstag in Kraft tritt, und in der zwei zusätzliche Coronaschutzmassnahmen geregelt werden.
Verpflichtende Kontrollen
So kommt es zu verpflichtenden Kontrollen im Handel, ob die 2G-Pflicht für Konsumenten in allen Geschäften ausser den Lebenmittlern, auch tatsächlich eingehalten wird. Also müssen auch alle Rheintaler, die ennet der Grenze shoppen gehen, entweder genesen oder geimpft sein und dies auch nachweisen können. Zusätzlich besteht eine FFP2-Maskenpflicht.
Händler und Dienstleistungsunternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass eine Kontrolle des 2G-Nachweises zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen «möglichst beim Einlass, jedenfalls aber beim Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme der Dienstleistung erfolgt», heisst es in der Verordnung.
FFP2-Maskenpflicht im Freien
Was sich am 11.Jänner sonst noch in Österreich ändert: Bei Unterschreiten des Zwei-Meter-Abstands gilt auch im Freien eine FFP2-Maskenpflicht. Diese gilt nicht, wenn der Mindestabstand nur kurzzeitig unterschritten wird bzw. gegenüber engsten Angehörigen und Bezugspersonen.