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Vorarlberg
08.01.2022
10.01.2022 09:40 Uhr

Skiurlaub in Österreich – was passiert mit Infizierten?

Was, wenn man sich beim Hüttenzauber im Skiurlaub mit Corona infiziert?
Was, wenn man sich beim Hüttenzauber im Skiurlaub mit Corona infiziert? Bild: Boris-B/Shutterstock.com
Viele Rheintaler planen für die noch kommende Wintersaison einen Skiurlaub im benachbarten Österreich. Was passiert, wenn man im Urlaub positiv auf Corona getestet wird?

Die fünfte Corona-Welle durch Omikron stürmt derzeit über die Alpenrepublik und insbesondere auch durch die Urlaubsorte in den Bergen. In mehreren Bundesländern gibt es bereits eigene Quarantäne-Unterkünfte, für Urlauber aber auch für Menschen, die sonst keine geeignete Unterkunft haben.

Nach Möglichkeit Verbleib in Unterkunft

In Vorarlberg ist diese Frage nach einem Stufenplan geregelt. «Die betroffenen Gäste verleiben nach Möglichkeit in ihrer Unterkunft», erklärten nach Informationen der APA Tourismuslandesrat Christian Gantner (ÖVP) und Tourismusdirektor Christian Schützinger.

Tourismus-Landesrat Christian Gantner erläutert das Vorgehen des Landes Vorarlberg bei der Unterbringung Infizierter Bild: blickinsland.at

Falls die Absonderung in Quarantäne ausserhalb der Unterkunft erfolgen muss, werden die Gäste nach Möglichkeit in derselben Region untergebracht. Falls auch diese Kapazitäten nicht ausreichen sollten, wird in die Talschaften Rheintal und Walgau ausgewichen. «Dort gibt es etwa Hotels, die kontaktlos zu betreten sind. Auch ist die Versorgung dort gut möglich», sagte Schützinger.

Die Lage sei derzeit aber noch gut beherrschbar, die Unterbringung in einer anderen Region sei noch nicht notwendig geworden. Lediglich drei Urlauber hätten über die Weihnachts- und Silvestertage aus ihrer Unterkunft ausziehen und in der Nachbarschaft untergebracht werden müssen.

Geänderte Quarantäne-Regelungen

Inwiefern sich die geänderten Quarantäne- und Kontaktpersonen-Regelungen auf den Umgang positiv getesteten Urlaubern auswirkt, müsse noch abgewartet werden.

Die neuen Vorschriften gelten ab Samstag, dem 8. Januar 2022. Für positiv Getestete gilt künftig eine einheitliche Absonderungsdauer von zehn Tagen, nach fünf Tagen kann man sich mittels PCR-Test freitesten. Dreifach Immunisierte gelten künftig auch bei Kontakt mit einem Infizierten nicht mehr als Kontaktpersonen. Das gilt auch für zweifach geimpfte Kinder, die sich noch nicht boostern können.

rheintal24/gmh/uh/apa