Falls die Absonderung in Quarantäne ausserhalb der Unterkunft erfolgen muss, werden die Gäste nach Möglichkeit in derselben Region untergebracht. Falls auch diese Kapazitäten nicht ausreichen sollten, wird in die Talschaften Rheintal und Walgau ausgewichen. «Dort gibt es etwa Hotels, die kontaktlos zu betreten sind. Auch ist die Versorgung dort gut möglich», sagte Schützinger.
Die Lage sei derzeit aber noch gut beherrschbar, die Unterbringung in einer anderen Region sei noch nicht notwendig geworden. Lediglich drei Urlauber hätten über die Weihnachts- und Silvestertage aus ihrer Unterkunft ausziehen und in der Nachbarschaft untergebracht werden müssen.
Geänderte Quarantäne-Regelungen
Inwiefern sich die geänderten Quarantäne- und Kontaktpersonen-Regelungen auf den Umgang positiv getesteten Urlaubern auswirkt, müsse noch abgewartet werden.
Die neuen Vorschriften gelten ab Samstag, dem 8. Januar 2022. Für positiv Getestete gilt künftig eine einheitliche Absonderungsdauer von zehn Tagen, nach fünf Tagen kann man sich mittels PCR-Test freitesten. Dreifach Immunisierte gelten künftig auch bei Kontakt mit einem Infizierten nicht mehr als Kontaktpersonen. Das gilt auch für zweifach geimpfte Kinder, die sich noch nicht boostern können.