Home Region Rheintal Sport Magazin Schweiz/Ausland Agenda
Vorarlberg
21.12.2021

Vorarlberg: Lockdown für Ungeimpfte verlängert

Für Ungeimpfte heisst es in Österreich, weitere zehn Tage zuhause zu bleiben
Für Ungeimpfte heisst es in Österreich, weitere zehn Tage zuhause zu bleiben Bild: nonnenwerth.de
Das Parlament in Wien hat für ganz Österreich, also auch für unsere liebsten Nachbarn ennet des Rheins, eine weitere Verlängerung des Lockdowns für alle Ungeimpfte beschlossen.

Der Lockdown für Ungeimpfte in Österreich geht also in die Verlängerung. Während der «Lockdown für alle» seit Montag vergangener Woche für alle Inhaber eines 2G-Zertifikats Geschichte ist, müssen die Ungeimpften seither zuhause bleiben. Und werden dies auch noch weitere zehn Tage müssen.

Couch-Potatoe-Zwang

Voraussichtlich wird dieser in Österreich zur Zeit für alle Ungeimpften staatlich verordnete «Couch-Potatoe» Zwang auch noch in weitere Verlängerungen gehen. Bis dann ab 1. Februar die Impfpflicht für alle eingeführt wird. Notwendig sind die immer wiederkehrenden Verlängerungen, weil laut österreichischem Gesetz Ausgangsbeschränkungen jeweils immer nur für zehn Tage verordnet werden dürfen.

Für alle, die keinen 2G-Nachweis erbringen können, gelten somit bis einschließlich Silvester weiterhin diese Ausgangsbeschränkungen mit den bekannten Ausnahmen - etwa für den Einkauf des täglichen Bedarfs, berufliche Tätigkeiten (hier gilt weiterhin die 3G-Regel) oder etwa den Aufenthalt im Freien zur geistigen oder körperlichen Erholung.

Lockerungen zu Weihnachten

Eine Lockerung gibt es für die Weihnachtsfeiertage und für Silvester. Am 24., 25. und 26. Dezember sowie am 31. Dezember werden Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten auch ohne 2G-Nachweis ermöglicht. Bei diesen Treffen von Ungeimpften gilt die Beschränkung auf zehn Personen (Kinder werden dabei mitgezählt). Für Zusammentreffen von elf bis 25 Personen gilt nach wie vor, dass alle Personen einen gültigen 2G-Nachweis benötigen.

Eine Lockerung gibt es auch für Geimpfte und Genesene zu Silvester. Zwar sind Gastronomie, Hotellerie, Handel etc. auch an den Ausnahmetagen zu Weihnachten und Silvester den Geimpften und Genesenen vorbehalten - die 2G- und sonstigen Corona-Regelungen bleiben bestehen. Am 31. Dezember wird aber die aktuell geltende bundesweite Sperrstunde um 23 Uhr aber aufgehoben.

rheintal24/gmh/uh