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Vorarlberg
18.12.2021
20.12.2021 09:41 Uhr

Verschärfte Einreiseregeln nach Vorarlberg ab Montag

Ab Montag ist bei der Einreise nach Österreich 2G plus PCR-Test oder Booster-Impfung nachzuweisen
Ab Montag ist bei der Einreise nach Österreich 2G plus PCR-Test oder Booster-Impfung nachzuweisen Bild: blick.ch
Ab 20. Dezember verschärft Österreich seine Einreiseregeln. Der Grenzübertritt ist dann für alle Personen nur mehr mit einem gültigen 2-G-Nachweis möglich. Zusätzlich ist ein gültiger PCR-Test (72 Stunden) oder eine Booster-Impfung vorzuweisen.

Aufgrund der rasanten Ausbreitung der Omikron-Variante in Europa und der damit verbundenen Gefahr für die Pandemiebekämpfung in Österreich werden nun die Regelungen für die Einreise nach Österreich für alle Personen verschärft. Die Verschärfungen sollen dazu beitragen, dass die Ausbreitung der Omikron-Variante in Österreich verzögert wird. Die neuen Einreisebestimmungen treten bereits mit Montag, 20. Dezember in Kraft.

Gültiger PCR-Test notwendig

Konkret ist die Einreise nach Österreich für alle Personen nur mehr mit einem gültigen 2-G-Nachweis möglich. Zusätzlich ist ein gültiger PCR-Test (72 Stunden) vorzuweisen, sofern noch keine Auffrischungsimpfung nachgewiesen werden kann.

Das PCR-Testzeugnis darf nicht älter als 72 Stunden sein Bild: shutterstock.com

Kann ein zusätzlicher PCR-Tests oder die Boosterimpfung nicht nachgewiesen werden, ist eine Einreise zwar möglich, jedoch ist nach der Einreise eine sofortige Heimquarantäne anzutreten. Diese ist erst beendet, wenn nach Einreise ein PCR-Test gemacht und ein negatives Ergebnis bestätigt wurde. In diesem Fall ist zudem eine Registrierung durch Pre-Travel-Clearance verpflichtend.

Schwangere ausgenommen

Ausgenommen von dem Erfordernis eines 2-G-Nachweises sowie des zusätzlichen PCR-Tests bzw. der Auffrischungsimpfung sind Schwangere und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Der Ausnahmegrund ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen.

Eine weitere Ausnahme gilt für Personen im schulpflichtigen Alter, unabhängig von der Staatsbürgerschaft: Diese Personengruppe darf mit dem Ninja-Pass oder einem Äquivalent einreisen. Kinder unter 12 Jahren sind ebenso ausgenommen, müssen aber wie ihre erwachsene Begleitperson in Quarantäne bzw. sich registrieren.

Wer eine nicht mehr als vier Monate alte Booster-Impfung vorweisen kann, darf ohne Probleme einreisen Bild: tagesschau.de

Grosse Herausforderung

«Diese verschärften Einreisebestimmungen bringen große Herausforderungen mit sich, vor allem für Personen, welche über die Weihnachtsfeiertage ins Ausland reisen. Sie sind jedoch gerade zum jetzigen Zeitpunkt notwendig, um einer Ausbreitung von Omikron in Österreich entgegenzuwirken», sagte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein.

Für Pendler bleibt 3G-Regel aufrecht

Auch Österreicher, EU- und EWR-Bürger und in Österreich wohnhafte Personen müssen bei der Einreise einen gültigen Impfnachweis oder das Attest einer Genesung vorlegen. Ansonsten muss eine zehntägige Quarantäne angetreten werden. Die Möglichkeit zum vorzeitigen Freitesten besteht ab dem fünften Tag. Auch in diesem Fall ist eine Registrierung via Pre-Travel-Clearance verpflichtend.

Für Pendlerinnen und Pendler gilt weitere eine Ausnahmeregelung. Hier bleibt die gewohnte 3G-Regel aufrecht.

rheintal24/gmh/uh