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Vorarlberg
09.12.2021

Corona-Lockdown endet am Sonntag

Bild: colourbox.de
Wie von Anfang an geplant, neigt sich der in Österreich verhängte Lockdown dem Ende zu. Ab dem 12. Dezember wird wieder geöffnet. Rheintal24 erläutert die dann in Vorarlberg geltenden Regeln.

Jetzt bekommen doch noch Shoppingliebhaber und Vergnügungssüchtige die Gelegenheit, noch vor Weihnachten die Geschäfte im benachbarten Vorarlberg zu plündern. Oder dort auch Restaurants oder sonstige Gastrobetriebe zu besuchen. Ausser in der Nachtgastronomie. Denn am kommenden Sonntag ist Ende Gelände mit dem dreiwöchigen Corona-Lockdown.

Ansteckungen weiterhin auf hohem Niveau

Mit den Infektionszahlen ist die Aufhebung dieser massiven Freiheitseinschränkung freilich nicht zu begründen. Diese befinden sich österreichweit mit zuletzt rund 4´500 Fällen pro Tag immer noch auf hohem Niveau. Allerdings weit niedriger als zu Beginn des Lockdowns, als täglich bundesweit noch etwa 14000 Ansteckungen zu zählen waren.

Der Grund für die Öffnung ist im Weihnachtsgeschäft zu suchen, dass nicht ein zweites Jahr nacheinander ganz wegfallen darf. Deshalb wurde in einem Gipfel von Bund und Ländern entschieden, dass der Lockdown für alle am Sonntag, 12.12., beendet wird. Und unterbrechungsfrei in einen Lockdown für Ungeimpfte übergeht.

In diese Öffnungsschritte darf man nur mit klaren Schutzvorschriften hineingehen, wie Vorarlbergs Landeschef Markus Wallner in einem Interview mit vol.at erklärte.

Markus Wallner betont, dass die Einhaltung der 2G-Regel sowohl im Handel als auch in der Gastronomie streng kontrolliert werde Bild: vol.at

Was ist zu beachten?

Was haben wir St.Galler Rheintaler also alles zu beachten, wenn wir ennet des Rheins einkaufen oder eine Hopfenkaltschale konsumieren wollen? «Zu den Vorschriften gehören Maskenpflicht, 2G, und eine Sperrstunde ab 23 Uhr für die Gastronomie», so Markus Wallner.

«Wichtig ist, dass jetzt nicht einfach nur «blind» geöffnet wird, sondern ganz klar kommuniziert wird, dass die Pandemie nicht vorbei ist. Jeder kann selbst etwas dazu beitragen. Auch die Intensivstationen werden wir genau beobachten, weil wir dort verhältnismäßig hohe Belegungen haben und das Gesundheitspersonal unter Druck steht. Es wäre falsch, einfach so zu tun, als wäre nichts. Wichtig zu sagen ist: Wir öffnen wieder, damit wir Freiheitseinschränkungen zurücknehmen können. Das ist für die Wirtschaft und Gesellschaft enorm wichtig - aber alles mit Vorsicht».

Jederzeit Kontrolle möglich

Was weiterhin gilt, ist die 2G-Zertifikatspflicht in Gastronomie und auch im Handel. Ausgenommen davon sind lediglich Geschäfte mit Waren des täglichen Bedarfs, also Lebensmittler, Drogerien, und Apotheken. In der Gastronomie gilt Maskenpflicht bis zur Einnahme des Sitzplatzes. Wallner kündet ein scharfes Vorgehen zur Überwachung an: «Natürlich werden Kontrollen durch Exekutive und Gesundheitsbehörden stattfinden. Man muss jederzeit mit einer Kontrolle rechnen!»

 

rheintal24/gmh/uh